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Mindestlohn: Freizeitparks stellen sich gegen Bürokratiewahn / Verband fordert Veränderungen der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (FOTO)

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(ots) -
"Wir brauchen handhabbare und praxisgerechte
Dokumentationspflichten zum Mindestlohn", fordert Klaus-Michael
Machens, Präsident des Verbands Deutscher Freizeitparks und
Freizeitunternehmen e.V. VDFU, anlässlich der bevorstehenden
Koalitionsgespräche zum Mindestlohn. "Die derzeitigen
Aufzeichnungspflichten sind nicht durchdacht und gehen an der
Unternehmensrealität vorbei." Sie verursachen einen erheblichen
bürokratischen Mehraufwand bei unseren Mitgliedsunternehmen.
"Parkbetreiber und Mitarbeiter möchten ihre Gäste begeistern und
unterhalten, statt Papier zu produzieren", so Machens.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt flächendeckend der gesetzliche
Mindestlohn in Deutschland. "Mit der Höhe von 8,50 EUR haben die
Parks kein Problem", erklärt Machens weiter. Dieser wurde in den
deutschen Freizeitparks bereits vor seiner Einführung überwiegend
gezahlt. "Natürlich muss auch die Arbeitszeit erfasst werden. Der
Alltag im Park erfordert aber andere Lösungen, als derzeit auf dem
Verordnungsweg vorgeschrieben."

Der VDFU fordert deshalb, den Bürokratieaufwand zu verringern und
die Aufzeichnungspflichten sowie Arbeitszeitvorgaben handhabbar zu
machen.

- Die Einkommensgrenze, bis zu der die Arbeitszeit zu
dokumentieren ist, muss von 2.985 Euro auf 1.900 Euro im Monat
abgesenkt werden. Damit wird bereits erheblicher und
überflüssiger Bürokratieaufwand beseitigt.
- Die Aufzeichnungen der Arbeits- und Pausenzeiten sollten
innerhalb eines Monats, statt innerhalb einer Woche geleistet
werden können.
- Das Freizeitparkgeschäft ist ein Saisongeschäft. Die Arbeitszeit
wird durch die Besucher bestimmt und darf nicht durch die
Stechuhr dominiert werden. Die tägliche Arbeitszeit muss deshalb
von Fall zu Fall über 10 Stunden hinaus ausgedehnt werden




können. Das bedeutet, Freizeitparks müssen als Saisonbetriebe
eingestuft werden. Das liegt nicht nur im Interesse der
Arbeitgeber, sondern auch der Mitarbeiter, die auf das Einkommen
während der Saison angewiesen sind.
- Dass die geleistete Mehrarbeit fair entlohnt und zu einem
späteren Zeitpunkt ausgeglichen wird, steht außer Frage. Der
zeitliche Ausgleich der Mehrarbeit muss aber innerhalb von 12
Kalendermonaten, statt innerhalb von 24 Wochen möglich sein.

Der Verband erwartet im Zuge der Koalitionsgespräche, dass sich
Politik an der unternehmerischen Wirklichkeit orientiert.



Pressekontakt:

Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU
Janine Engel (Pressesprecherin)
Poststraße 30
10178 Berlin
030 2336067-32
engel(at)freizeitparks.de
www.freizeitparks.de


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Datum: 23.04.2015 - 15:34 Uhr
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