PresseKat - Mindestlohn: Lockerungen zur Dokumentationspflicht unzureichend / Freizeitparks fordern weitere Nach

Mindestlohn: Lockerungen zur Dokumentationspflicht unzureichend / Freizeitparks fordern weitere Nachbesserungen (FOTO)

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(ots) -
"Frau Nahles hat nicht gehalten, was sie vor einigen Wochen
vollmundig versprochen hat", sagt Klaus-Michael Machens, Präsident
des Verbands Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V.
VDFU. "Zwar sind die Lockerungen der Dokumentationspflicht ein erster
Schritt in die richtige Richtung. Aber Verbesserungen für die
Freizeitparkbranche werden damit definitiv noch nicht erreicht."

Die Korrekturen zur Dokumentationspflichtenverordnung sehen
Lockerungen für Mitarbeiter mit einem monatlichen Einkommen von
mindestens 2.000 Euro in den vergangenen 12 Monaten und für
mitarbeitende Familienangehörige vor. Machens: "Diese Lockerungen
schränken den bürokratischen Aufwand zumindest ein wenig ein.
Saisonmitarbeiter bleiben davon aber ausgeschlossen." Freizeitparks
führen überwiegend ein Saisongeschäft. Saisonmitarbeiter sind die
tragenden Säulen dieser Branche. "Damit verweigert Frau Nahles den
deutschen Freizeitparks die bürokratische Erleichterung", so Machens
weiter. Somit ändert sich für die Freizeitparks trotz Nachbesserungen
kaum etwas. Auch das Versprechen, die Auftraggeberhaftung und das
Arbeitszeitgesetz aufzuklären, hält Andrea Nahles nicht.

"Bei den Nachbesserungen zur Dokumentationspflicht ist Frau Nahles
den Weg des geringsten Widerstands gegangen. Die Verordnungen und
vermeintlichen Korrekturen sind nicht durchdacht und gehen nach wie
vor an der unternehmerischen Wirklichkeit vorbei. Die Freizeitparks
stellen sich deshalb weiterhin entschieden gegen den ausufernden
Bürokratiewahn", so Machens.

Der VDFU fordert deshalb, den Bürokratieaufwand weiter zu
verringern.

- Die Einkommensgrenze von 2.000 Euro monatlich, bis zu der die
Arbeitszeit zu dokumentieren ist, muss auch für Saisonkräfte
gelten.
- Die Arbeitszeit im Freizeitpark wird durch die Besucher bestimmt




und nicht durch die Stechuhr. Die tägliche Arbeitszeit muss deshalb
von Fall zu Fall über 10 Stunden hinaus ausgedehnt werden können.
- Bezüglich der Auftraggeberhaftung muss Rechtssicherheit geschaffen
werden. Sie darf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit greifen.

Der VDFU erwartet weitere Nachbesserungen und handhabbare
Lösungen. Die Politik muss sich an der unternehmerischen Wirklichkeit
in Deutschland orientieren.



Pressekontakt:
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU
Janine Engel (Pressesprecherin)
Poststraße 30
10178 Berlin
030 2336067-32
engel(at)freizeitparks.de
www.freizeitparks.de


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Datum: 06.08.2015 - 08:00 Uhr
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