Am 1. Juni 2015 tritt die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Damit beginnt für Arbeitgeber ein neues Kapitel in Sachen Arbeitsschutz. Denn die neue Verordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich.
(firmenpresse) - Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liefert seit 2002 ihren Beitrag zur Sicherheit in Unternehmen. Sie stellt die gesetzlichen Grundlagen, um den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte zu verbessern und Dritte beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu schützen.
Als Arbeitsmittel definiert die BetrSichV z. B. Werkzeuge, Geräte und Maschinen. Arbeitsmittel , von denen besondere Gefährdungen ausgehen, sind laut Verordnung überwachungsbedürftige Anlagen. Dazu zählen Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen.
Die BetrSichV betrifft grundsätzlich alle Arbeitgeber, die Arbeitsmittel bereitstellen sowie Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen. Für die Umsetzung der BetrSichV ist der Unternehmer bzw. Betreiber verantwortlich.
Am 1. Juni 2015 tritt die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Damit beginnt für Arbeitgeber ein neues Kapitel in Sachen Arbeitsschutz. Denn die neue Verordnung bringt zahlreiche Änderungen mit sich: Die BetrSichV wurde neu strukturiert und an europäisches Recht angeglichen. Dies erfordert die Anpassung der gesamten Dokumentation. Die Verordnung benennt jetzt erstmals konkret Ordnungswidrigkeiten, die unter Umständen als Straftat gewertet werden können. Sie berücksichtigt nun Bereiche, die sich als besondere Unfallschwerpunkte erwiesen haben (z. B. Instandhaltungsarbeiten, besondere Betriebszustände, Störungen, Manipulationen). Außerdem macht die Verordnung erstmals besondere Vorgaben, um ergonomische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren.
Die Novellierung enthält zudem Änderungen zur Erlaubnis für das Errichten und den Betrieb, zu Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie zu wiederkehrenden Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Nachlesen kann man dies alles in dem Buch BetrSichV 2015 von Hans-Peter Raths. Der für Praktiker geschriebene Einführungs-Kommentar erläutert die neuen Strukturen sowie die Zusammenhänge und Hintergründe der BetrSichV. Zusätzlich zum neuen Verordnungstext ist dort auch die Änderung der Gefahrstoffverordnung sowie die amtliche Begründung der Neuregelung abgedruckt.
Besonders hilfreich ist der detaillierte Vergleich BetrSichV 2002 – BetrSichV 2015. Diese Gegenüberstellung zeigt auf einen Blick, wo der Wortlaut der früheren Paragraphen der alten Verordnung nun zu finden ist.
Hans-Peter Raths
BetrSichV 2015
2015, Softcover, 180 Seiten, ecomed SICHERHEIT, ecomed-Storck GmbH
EUR 29,99; ISBN 978-3-609-61949-1
Internet: www.ecomed-storck.de
ecomed SICHERHEIT ist eine Marke des Unternehmens ecomed-Storck GmbH, das zur Mediengruppe Süddeutscher Verlag GmbH gehört. Vor allem in den Bereichen Gefahrgut und Feuerwehr zählt ecomed SICHERHEIT zu den führenden deutschsprachigen Verlagen. Das vielschichtige Verlagsprogramm orientiert sich am Motto „Wissen schafft Sicherheit“. Sowohl Einsteiger wie auch Experten finden bei ecomed SICHERHEIT für sie maßgeschneiderte Informationen. Im Fokus stehen dabei die spezifischen Gefahren, Tätigkeiten und Informationsbedürfnisse in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gefahrgut, Gefahrstoffe/Chemie, Feuerwehr/Brandschutz, Ladungssicherung und betrieblicher Umweltschutz.
Neben einer breiten Palette an Loseblattwerken, Büchern, anschaulichen Wandtafeln und Faltkarten publiziert ecomed SICHERHEIT Schulungsunterlagen und elektronische Profi-Lösungen in Form von eBooks, CD-ROMs, DVDs, eLearning-Programmen, Online-Produkten – bis hin zu maßgefertigten Fachinhalts-Datenbanken.
ecomed-Storck GmbH
Frau Gerlinde Stanglmeier
Justus-von-Liebig-Str. 1
86899 Landsberg
Tel. 08191-125-571
Fax 08191-125-526
E-Mail: g.stanglmeier(at)ecomed-storck.de
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