(ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines
"Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in
Deutschland" (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) beschlossen. Ziel
des Gesetzes ist es, die medizinisch-pflegerische Versorgung von
sterbenden Menschen zu verbessern, um für die Betroffenen eine
umfassende Begleitung und Unterstützung am Lebensende zu schaffen und
einer aktiven Sterbehilfe entgegenzusetzen.
Es wird gesetzlich klargestellt, dass die allgemeine
Palliativversorgung Bestandteil der medizinischen und pflegerischen
Leistungen - sowohl in der Kranken- als auch der Pflegeversicherung -
ist. Bislang wurde im Gesetz nicht zwischen kurativer und palliativer
Versorgung unterschieden, so dass die besonderen Bedürfnisse von
Menschen am Lebensende nicht ausreichend berücksichtigt werden
konnten. "Der bpa hat deshalb seit Jahren einen konsequenten Ausbau
der Palliativversorgung durch einen Rechtsanspruch der Betroffenen
auf Begleitung und Unterstützung am Lebensende gefordert. Hierzu
gehört auch, dass den qualifizierten Pflegekräften und Ärzten, die
die Leistungen erbringen, ausreichend Zeit dafür zur Verfügung
gestellt wird. Das Gesetz schafft hierfür wesentliche
Voraussetzungen", erläutert bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.
Eine entscheidende Neuerung ist die Schaffung eines Anspruchs auf
Leistungen der allgemeinen Palliativversorgung für Menschen am
Lebensende im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Dazu gehören unter
anderem die medizinisch-pflegerische Betreuung, die Beratung, die
Behandlungspflege sowie die Anleitung und Unterstützung der
Angehörigen. Während die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
für Schwerstkranke und Sterbende (SAPV) bereits seit 2007 als
Leistungsanspruch verankert ist, fehlte ein solcher bislang für die
allgemeine Palliativversorgung. Der bpa, der sich seit Langem für
eine gesetzliche Regelung eingesetzt hat, begrüßt die Erweiterung auf
den allgemeinen Bereich deshalb ausdrücklich. Umgesetzt wird der
ambulante Rechtsanspruch, wie vom bpa gefordert, durch eine Leistung
der häuslichen Krankenpflege und die Erweiterung des
Leistungskataloges. Der Verordnungskatalog wird um die
Palliativleistungen erweitert, und die Bedarfe der Menschen am
Lebensende werden nun stärker berücksichtigt.
Nachbesserungsbedarf besteht hingegen im stationären Bereich: "Die
im Gesetzentwurf vorgesehene, Gesundheitliche Versorgungsplanung zum
Lebensende' als fakultatives Beratungsangebot von Heimen ist
sicherlich sinnvoll. Allerdings verbessert ein Beratungsanspruch
allein noch nicht die Begleitung am Lebensende. Hierfür ist eine
bessere Personalausstattung notwendig. Wir brauchen mehr Zeit", mahnt
bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de