(ots) - Der Tarifvertrag zur Gestaltung sozialverträglicher
Personalmaßnahmen anlässlich der Beendigung des deutschen
Steinkohlenbergbaus zum 31. Dezember 2018 wurde mit Wirkung zum 30.
April 2015 aufgehoben, da die wesentlichen Ziele bereits erreicht
wurden. Rund 2.300 Beschäftigten konnte auf Basis dieses
Tarifvertrages eine neue berufliche Perspektive eröffnet werden. Der
sozialverträgliche Anpassungsprozess wird weiterhin fortgesetzt.
Des Weiteren wurde der Anspruch auf den so genannten Hausbrand für
aktive und ehemalige Bergleute im Steinkohlenbergbau tarifvertraglich
neu geregelt: Die Förderung deutscher Steinkohle läuft Ende 2018 aus.
Lieferungen von Deputatkohle können daher nach 2018 nicht mehr
stattfinden. Lieferungen in Form von Kohle sind bis Ende 2018
abgesichert, ab 1. Januar 2019 werden sie in monetäre Energiebeihilfe
umgewandelt. Anspruchsberechtigte Rentner und Witwen erhalten eine
Abfindung. Anspruchsberechtigte aktive Bergleute und Vorruheständler
behalten ihre bisherigen Ansprüche bis zum Eintritt in die
Regelaltersrente. Im Folgejahr des Renteneintritts werden diese
Ansprüche abgefunden.
Darauf haben sich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
Energie (IG BCE) und der Gesamtverband Steinkohle e. V. (GVSt) am
Mittwoch in Herne geeinigt.
Pressekontakt:
Gesamtverband Steinkohle
Andreas-Peter Sitte
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44623 Herne
Tel.: 02323/15 4320
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E-Mail: andreas-peter.sitte(at)gvst.de