(ots) - Das öffentliche Vergabeverfahren steht, nach
einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung
(Sonnabend-Ausgabe), vor einer der größten Reformen. Die Zeitung
stützt sich auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf des
Bundeswirtschaftsministeriums, der nun die Ressortabstimmung
durchläuft. Das Vergabeverfahren soll danach moderner, einfacher,
schneller aber auch grundsätzlich elektronisch werden. Stärker als
bisher können die öffentlichen Auftraggeber auch soziale und
ökologische Kriterien berücksichtigen. Mit der grundsätzlichen
Umstellung auf ein E-Verfahren könne jeder Bieter jeweils rund 845
Euro einsparen bei Gesamtkosten pro Verfahren von durchschnittlich 7
870 Euro. Die geplante Umstellung erspare der Wirtschaft Kosten von
rund 272 Millionen Euro jährlich, der Verwaltung rund 144 Millionen
Euro. Jährlich gibt es in der Bundesrepublik rund 16,2 Millionen
Vergabeverfahren. Betroffen sind der Einkauf von Waren, Bau- und
Dienstleistungen sowie die Vergabe von Konzessionen. Kleine und
mittelständische Betriebe will man weiterhin bevorzugt
berücksichtigen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
können zukünftig "neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative,
umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden".
Besonders berücksichtigt werden sollen auch die Belange Behinderter.
"Geschützte Werkstätten und Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale
und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von
benachteiligten Personen ist" sollen bevorzugt behandelt werden.
Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten haben, sind zukünftig
ausdrücklich verpflichtet, die geltenden sozial- und
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere den gesetzlichen
Mindestlohn und allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge
einzuhalten. Diese Verpflichtung gelte auch bei einem Wechsel der
Auftragnehmer innerhalb eines laufenden Verfahrens.
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Dirk Schmaler
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