(ots) - Das geplante Bundesteilhabegesetz soll spürbare
Verbesserungen für Menschen mit Behinderung schaffen, fordert der ASB
zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung am 5. Mai 2015. Mit dem Bundesteilhabegesetz will die
Bundesregierung die Eingliederungshilfe reformieren. "Wir begrüßen,
dass die Sozialverbände in die Gesetzgebung einbezogen sind. Ob ihre
Forderungen auch wirklich im Gesetz berücksichtigt werden, ist aber
noch ungewiss", gibt Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale
Dienste beim ASB-Bundesverband, zu bedenken.
Zu den Kernforderungen des Arbeiter-Samariter-Bundes gehört, dass
die Teilhabeleistungen in Zukunft einkommens- und vermögensunabhängig
gewährt werden sollen. "Es kann nicht sein, dass ein berufstätiger
Mensch mit Behinderung seine Leistungen wie persönliche Assistenz aus
eigener Tasche bezahlen muss und der Sozialhilfeträger erst
einspringt, wenn sein privates Vermögen und Einkommen oder das seiner
Angehörigen aufgebraucht sind", erläutert Gabriele Osing.
Auch sollten Menschen mit Behinderung ihre Leistungen
personenzentriert erhalten. "Menschen mit Behinderung sollen sich für
die sie am besten geeignete Hilfe, zum Beispiel bei der Arbeit, beim
Wohnen und Unterstützungsbedarf, entscheiden können. Der Mensch mit
Unterstützungsbedarf steht im Mittelpunkt und nicht die
Angebotsstruktur vor Ort", sagt Osing. Der ASB setzt sich außerdem
dafür ein, dass Menschen mit Behinderung, die unter "Betreuung in
allen Angelegenheiten" stehen, zur Wahl gehen dürfen. Derzeit ist
diese Personengruppe vom Wahlrecht ausgeschlossen, was mit Artikel 29
der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar sei, so der ASB.
Große Sorge bereitet dem Arbeiter-Samariter-Bund die finanzielle
Unsicherheit bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Denn am
18. März 2015 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass die
geplante Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro ab
2018 nun doch nicht, wie im Koalitionsvertrag versprochen, an das
Bundesteilhabegesetz gekoppelt sein soll. "Damit gefährdet die
Regierung ihr zentrales Reformprojekt und verhindert, dass das Gesetz
auch mit realen Leistungsverbesserungen einhergeht", befürchtet
Gabriele Osing.
Das Bundesteilhabegesetz soll nach Vorstellung der Bundesregierung
Mitte 2016 verabschiedet werden. Im Herbst dieses Jahres plant
Bundesozialministerin Andrea Nahles, den Gesetzentwurf vorzulegen.
Alle zehn Kernforderungen des ASB finden Sie unter:
www.asb.de/bundesteilhabegesetz-asb-fordert-spuerbare-verbesserungen
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