PresseKat - Der Ablauf einer Immobilienbewertung

Der Ablauf einer Immobilienbewertung

ID: 1207749

Ein Ãœberblick - Der Ablauf einer Verkehrswertermittlung ist wird durch die Immobilienwertermittlungsverordnung und das Baugesetzbuch vorgegeben.

(firmenpresse) - Hamburg, 04.05.2015:
Die Anlässe für die Bewertung von Immobilien bzw. Grundstücken sind vielfältig. Zu nennen ist in erster Linie die Kauf- oder Verkaufsabsicht. Aber auch in Erbschafts-, Scheidungs- oder Heiratsangelegenheiten (Bewertung im Zuge des Zugewinnausgleichs) oder um gegenüber dem Finanzamt einen geringeren gemeinen Wert feststellen zu lassen, kann ein Verkehrswertgutachten notwendig sein.

Die Beauftragung eines Sachverständigen hat auch immer mit Vertrauen zu tun: in die Person des Sachverständigen und in das Ergebnis – das Verkehrswertgutachten. Deswegen soll hier der Ablauf von der ersten Anfrage durch den Kunden zum Verkehrswertgutachten im Briefkasten vorgestellt werden. In der Regel erfolgt der Ablauf der Grundstückswertermittlung in fünf Schritten:

1. Erstgespräch (Beratung, Beauftragung, Abstimmung der notwendigen Unterlagen)
2. Vorbereitung (Vereinbarung des Ortstermin, Ãœbergabe der Unterlagen im Termin)
3. Ortstermin (Besichtigung außen und innen, Fotodokumentation, Beurteilung der Bausubstanz)
4. Bearbeitung durch den Sachverständigen (Auswertung der Unterlagen und des Ortstermins)
5. Erstellung des Verkehrswertgutachtens

Ein Verkehrswertgutachten hat folgenden Aufbau:
1. Allgemeine Angaben zum Auftrag
2. Beschreibender Teil (Lage des Grundstücks, rechtliche Situation, bauliche Anlagen)
3. Flächenaufstellung
4. Wertermittlung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
5. Ergebnis
6. Anlagen
7. Literaturverzeichnis

Nach der ersten Kontaktaufnahme sollte zunächst geklärt werden, welchem Zweck das Gutachten zu dienen bestimmt sein soll. Wird das Gutachten z. B. als Vorbereitung für einen Rechtsstreit, für eine Erbauseinandersetzung oder für das Finanzamt benötigt, ist das Verkehrswertgutachten im eigentlichen Sinne der richtige Weg. Soll es nur eine kurze Kaufpreisfindung sein, kommt auch ein Kurzgutachten in Frage.





Ein Kurzgutachten ist zwar günstiger als ein Verkehrswertgutachten, dafür aber auch nicht vor Gericht verwertbar und erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 194 BauGB. Hier werden die Beschreibungen auf das wesentliche reduziert und die eigentliche Wertermittlung beschränkt sich auf das Zahlenwerk ohne die Hintergründe oder die Rechenschritte zu erläutern.

Nach der Beauftragung klärt der Sachverständige mit seinem Kunden, welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen und welche der Sachverständige selbst beschaffen kann.

Der Ortstermin ist für einen Sachverständigen der Grundstücksbewertung vorgeschrieben. Nur so kann er sich einen Eindruck vom Wertermittlungsobjekt machen. Das Objekt wird außen und innen begangen und der vorgefundene Zustand wird aufgenommen. Mängel und Schäden werden nach Augenschein aufgenommen, d. h. es wird für die Untersuchung nicht in die Gebäudesubstanz eingegriffen, es werden keine Öffnungen vorgenommen usw. Außerdem erfolgt eine Fotodokumentation. In diesem Termin sollten dem Sachverständigen die für die Wertermittlung notwendigen Unterlagen vorlegt werden, d. h. in der Regel Flächenberechnungen, Baubeschreibungen, Grundrisse, Grundbuchauszug usw. Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, kann sie der Sachverständige in der Regel bei den zuständigen Ämtern anfordern oder kann z. B. ein eigenes (kostenpflichtiges) Flächenaufmaß vornehmen.

Danach wertet der Sachverständige der Immobilienbewertung die Unterlagen und die Ergebnisses des Ortstermins aus und verfasst das Verkehrswertgutachten. Das Gutachten kann je nach Objekt und Auftrag zwischen 20 und 150 Seiten umfassen. Der Kunde erhält das Gutachten in der Regel in zweifacher, gebundener Ausfertigung.

Das Honorar bei der Immobilienbewertung ist grundsätzlich frei verhandelbar. Der Sachverständige rechet aber regelmäßig nach seiner eigenen Honorartabelle ab. Die Gebühren richten sich meistens nach dem bestimmten Verkehrswert.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Immobilienbewertung Hamburg: die Immobilienbewertung Nickel bewertet Immobilien in
Hamburg und im Raum Norddeutschland. Der Inhaber Lars Nickel ist Diplom-
Wirtschaftsingenieur - Sachverständiger für Immobilienbewertung - und zugelassener
Rechtsanwalt. Kunden erhalten Verkehrswertgutachten, die auf ihre konkreten Belange
abgestimmt und gerichtsfest sind. Zu den Spezialgebieten des Sachverständiger der
Grundstückswertermittlung, Herrn Nickel, gehören insbesondere Rechte und Belastungen
bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken.



Leseranfragen:

Immobilienbewertung Nickel
Lars Nickel
Große Bleichen 21
20354 Hamburg
Tel: 040/22821038
email: info(at)immobilienbewertung-nickel.de
Web: www.immobilienbewertung-nickel.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Ideales Material für helle, luftige Baukonstruktionen PROJECT entwickelt Berliner Wohnensemble im Wert von 23 Millionen Euro
Bereitgestellt von Benutzer: LaNick
Datum: 04.05.2015 - 18:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1207749
Anzahl Zeichen: 4198

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lars Nickel
Stadt:

Große Bleichen 21, 20354 Hamburg


Telefon: 040/22821038

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.05.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Ablauf einer Immobilienbewertung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Immobilienbewertung Nickel (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Denkmalschutz bei einem Liquidationsobjekt ...

Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Baudenkmals dazu verpflichtet, durch geeignete und fortlaufende Instandhaltungen das Denkmal zu erhalten. Dies ist so in den entsprechenden Denkmalschutzgesetzen der Länder geregelt. Bei einem Bewertungsobjek ...

Sachwertfaktoren - Bedeutung und Erläuterung ...

Sachwertfaktoren sind ermittelte Marktanpassungsfaktoren des Sachwertverfahrens und bilden das Verhältnis zwischen Verkehrswert und vorläufigem Sachwert ab. Die Ermittlung der Sachwertfaktoren ist eine Aufgabe der Gutachterausschüsse. Sachverstän ...

Alle Meldungen von Immobilienbewertung Nickel