PresseKat - Denkmalschutz bei einem Liquidationsobjekt

Denkmalschutz bei einem Liquidationsobjekt

ID: 1267938

Einem Abriss eines Denkmals steht der Denkmalschutz entgegen mit der Folge, dass als Verkehrswert der Bodenwert anzusetzen ist.

(firmenpresse) - Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Baudenkmals dazu verpflichtet, durch geeignete und fortlaufende Instandhaltungen das Denkmal zu erhalten. Dies ist so in den entsprechenden Denkmalschutzgesetzen der Länder geregelt. Bei einem Bewertungsobjekt, das sich in einem absolut maroden Zustand befindet, würden bei Durchführung der angezeigten und notwendigen Sanierungen aber so wenig an ursprünglicher Substanz erhalten bleiben, dass die Identität des Denkmals verloren ginge. Dazu werden die Sanierungskosten die Kosten eines vergleichbaren Neubaus in der Regel übersteigen. Grundsätzlich würde ein vernünftig denkender Marktteilnehmer unter dem Gesichtspunkt der fehlenden wirtschaftlichen Rentabilität ein heruntergekommenes Gebäude abreißen und durch einen Neubau ersetzten. Einer Liquidation des Gebäudes (Abriss) würde aber der Denkmalschutz entgegenstehen, der wie oben beschrieben den dauerhaften Erhalt des Denkmals vorsieht. Zwar ist grundsätzlich natürlich auch denkbar, dass die zuständige Denkmalschutzbehörde einem Abriss zustimmt. Denn ein unter Denkmalschutz stehendes sanierungsbedürftiges Gebäude darf abgerissen werden, wenn die Kosten der Sanierung nicht durch seine Nutzung erwirtschaftet werden können. Oder anders: die Erhaltung eines Baudenkmals ist dem Eigentümer unzumutbar, wenn er von dem Gebäude keinen vernünftigen Gebrauch machen kann. Ob die Denkmalschutzbehörde einem Abriss aber zustimmt bzw. zustimmen muss ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung nicht in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen der Grundstückswertermittlung fällt. Denkmalschutz versus Liquidation. In der Verkehrswertermittlung kann daher der Gebäudewert und der Wert der baulichen Außenanlagen nur mit 0 € angesetzt werden mit dem Ergebnis, dass sich der Verkehrswert des Denkmalobjekts ausschließlich aus dem zu ermittelnden Bodenwert ergibt.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Immobilienbewertung Hamburg: die Immobilienbewertung Nickel bewertet Immobilien in
Hamburg und im Raum Norddeutschland. Der Inhaber Lars Nickel ist Diplom-
Wirtschaftsingenieur - Sachverständiger für Immobilienbewertung - und zugelassener
Rechtsanwalt. Kunden erhalten Verkehrswertgutachten, die auf ihre konkreten Belange
abgestimmt und gerichtsfest sind. Zu den Spezialgebieten des Sachverständiger der
Grundstückswertermittlung, Herrn Nickel, gehören insbesondere Rechte und Belastungen
bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken.



Leseranfragen:

Immobilienbewertung Lars Nickel
Dipl.-Wirtsch.-Ing. und Rechtsanwalt
Große Bleichen 21
20354 Hamburg
Tel: 040/22821038
email: info(at)immobilienbewertung-nickel.de
Web: www.immobilienbewertung-nickel.de



PresseKontakt / Agentur:

Immobilienbewertung Lars Nickel
Dipl.-Wirtsch.-Ing. und Rechtsanwalt
Große Bleichen 21
20354 Hamburg
Tel: 040/22821038
email: info(at)immobilienbewertung-nickel.de
Web: www.immobilienbewertung-nickel.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Das Programm Trockenbauwerkzeuge von bluetec Historische Fassaden der Palazzi Chiericati und Pompei am neuen Alten Markt in Potsdam fertiggestellt
Bereitgestellt von Benutzer: LaNick
Datum: 28.09.2015 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1267938
Anzahl Zeichen: 1980

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.09.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Denkmalschutz bei einem Liquidationsobjekt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Immobilienbewertung Nickel (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sachwertfaktoren - Bedeutung und Erläuterung ...

Sachwertfaktoren sind ermittelte Marktanpassungsfaktoren des Sachwertverfahrens und bilden das Verhältnis zwischen Verkehrswert und vorläufigem Sachwert ab. Die Ermittlung der Sachwertfaktoren ist eine Aufgabe der Gutachterausschüsse. Sachverstän ...

Der Ablauf einer Immobilienbewertung ...

Hamburg, 04.05.2015: Die Anlässe für die Bewertung von Immobilien bzw. Grundstücken sind vielfältig. Zu nennen ist in erster Linie die Kauf- oder Verkaufsabsicht. Aber auch in Erbschafts-, Scheidungs- oder Heiratsangelegenheiten (Bewertung im Z ...

Alle Meldungen von Immobilienbewertung Nickel