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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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31. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
am 02. Juni 2015
Wiener Privatbank SE
(FN 84890 p)
ISIN AT0000741301
(die "Gesellschaft")
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am
Dienstag, den 02. Juni 2015, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Hotel de
France, Schottenring 3, 1010 Wien, stattfinden wird.
I. TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2014 samt Anhang und Lagebericht, Corporate Governance-Berichts,
IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag gemÀà § 96 AktG sowie
Bericht des Aufsichtsrates gemÀà § 96 AktG.
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014.
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014.
5. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und den
Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016.
6. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des
Aufsichtsrates der Gesellschaft fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
II. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung
(Art 53 SE_VO iVm § 108 Abs. 3 und 4 AktG)
Ab Dienstag, den 05. Mai 2015, liegen am Sitz der Gesellschaft, 1010
Wien, Parkring 12, wĂ€hrend der ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten der
Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr,
Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 - 15:00 Uhr, Wiener Zeit,
folgende Unterlagen zur Einsicht der AktionÀre auf und können auch
ĂŒber die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der Gesellschaft
unter www.wienerprivatbank.com abgerufen werden:
- UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 samt Anhang und
Lagebericht - IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 samt
Konzernanhang und Konzernlagebericht - Corporate Governance-Bericht
gemÀà § 243b UGB - Vorschlag ĂŒber die Gewinnverwendung fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2014 - Bericht des Aufsichtsrates gemÀà § 96 AktG - Fit
& Proper Policy vom April 2015 - BeschlussvorschlÀge gemÀà § 108 Abs.
1 AktG zu allen TOP - Transparenzangaben gemÀà § 270 Abs. 1 iVm 1a
UGB zu TOP 5 - ErklÀrung zu TOP 7 des designierten
Aufsichtsratsmitglieds gemÀà § 87 Abs. 2 AktG - Lebenslauf des
designierten Aufsichtsratsmitglieds - Formulare fĂŒr die Erteilung und
fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht gemÀà § 114 AktG - VollstĂ€ndiger
Text dieser Einberufung
III. Hinweis auf die Rechte der AktionÀre
(Art 53 SE-VO iVm §§ 109, 110, 118, 119 AktG)
Beantragung auf ErgÀnzung der Tagesordnung: GemÀà § 109 AktG können
AktionĂ€re, deren Anteile zusammen fĂŒnf von Hundert des Grundkapitals
erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen,
dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen spÀtestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 12. Mai 2015, an die
Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Frau
Mag. (FH) Elisabeth Bogenreither, zugeht. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung
beiliegen. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemÀà § 10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren: GemÀà § 110 AktG können
AktionÀre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals
erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform oder
Schriftform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und
verlangen, dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer
allfÀlligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft
spÀtestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spÀtestens am 21. Mai 2015 per Post an der Adresse Wiener Privatbank
SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534 31-710,
jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth Bogenreither zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€Ă
§ 87 Abs. 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein darf.
Auskunftsrecht: GemÀà § 118 AktG steht jedem AktionÀr in der
Hauptversammlung das Auskunftsrecht ĂŒber Angelegenheiten der
Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Ăberdies darf
die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugÀnglich war. Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren
Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
ĂŒbermittelt werden.
IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (Art 53 SE-VO iVm §
111 AktG)
GemÀà Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der
Gesellschaft richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen
der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
Samstag, den 23. Mai 2015, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft
nachweisen kann. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am
28. Mai 2015 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Die
DepotbestÀtigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
DepotbestĂ€tigung ist von einem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. FĂŒr die DepotbestĂ€tigung ist
die Einhaltung der Schriftform erforderlich. DepotbestÀtigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Die BestĂ€tigungen mĂŒssen einer der folgend genannten Adressen zu
gehen: per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhÀndig, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96 per
E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank(at)hauptversammlung.at mittels SWIFT:
GIBAATWGGMS (MT598; Bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben) Ohne
ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich.
V. Vertretung durch BevollmÀchtigte (Art 53 SE-VO iVm §§ 113 f AktG):
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des AktionÀrs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der AktionÀr,
den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als
BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche
Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemĂ€Ă
§ 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls
zumindest der Textform. FĂŒr die Erteilung der Vollmacht und deren
Widerruf ist zwingend das auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zur VerfĂŒgung gestellte Formular, das
auch die Erteilung einer beschrÀnkten Vollmacht ermöglicht, zu
verwenden. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft
ĂŒbermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab
per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhÀndig, Köppel 60, 8242
St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96 per E-Mail:
anmeldung.wienerprivatbank(at)hauptversammlung.at mittels SWIFT:
GIBAATWGGMS (MT598; Bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben; ohne
ISIN ist Anmeldung nicht möglich), wobei die Vollmacht bzw. deren
Widerruf bei den genannten Kommunikationsformen jedenfalls bis 01.
Juni 2015, 17:00 Uhr einlangen muss.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die AktionÀre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
"Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben
sind, zu erfĂŒllen haben.
VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.706.697,06 und ist in 4.276.078
StĂŒckaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen
AusmaĂ beteiligt ist. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt das Recht auf eine
Stimme in der Hauptversammlung. Per Mittwoch, den 29.04.2015,
Handelsschluss der Wiener Börse, besaà die Gesellschaft keine eigenen
Aktien, sodass aktuell 4.276.078 Stimmrechte bestehen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass, FĂŒhrerschein oder Personalausweis) zur
IdentitÀtsfeststellung mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:30 Uhr, Wiener
Zeit, im Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien.
Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wien, im Mai 2015
Der Vorstand
der Wiener Privatbank SE
RĂŒckfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
Eduard Berger, Mitglied des Vorstandes - eduard.berger(at)wienerprivatbank.com
MMag. Dr. Helmut Hardt, Mitglied des Vorstandes -
helmut.hardt(at)wienerprivatbank.com
T +43 1 534 31-0, F -710
www.wienerprivatbank.com
Metrum Communications
Mag. (FH) Roland Mayrl - r.mayrl(at)metrum.at
T +43 1 504 69 87-331, F +43 1 504 69 87-9331
www.metrum.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wiener Privatbank SE
Parkring 12
A-1010 Wien
Telefon: +43-1-534 31-0
FAX: +43-1-534 31-710
Email: office(at)wienerprivatbank.com
WWW: www.wienerprivatbank.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000741301
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch