(ots) - Aus der katholischen Kirche, aus ihren Kindergärten
und Krankenhäusern wird nun kein weltliches Unternehmen, aber eine
kleine Revolution ist die Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechtes
schon. Gewerkschaften erhalten Zugangsrecht zu kirchlichen
Einrichtungen. Und wer nach einer Scheidung wieder heiratet, kann von
einem katholischen Betrieb nur noch in Ausnahmefällen gekündigt
werden. Für die aufgeklärte Welt ist das ein kleiner Schritt, für die
katholische Kirche ein großer. Nach ihrer Lehre ist die Ehe
unauflöslich und eine Wiederheirat nach Scheidung Sünde. Dazu weicht
die jetzt beschlossene Novelle verfassungsrechtlich garantierte
Sonderrechte auf. Die Kirche wird damit ein Stück weit menschlicher,
sie öffnet sich den Realitäten. Zu den Realitäten zählt, dass
qualifizierte Mitarbeiter immer schwieriger zu finden sind. Auch das
mag ein Motiv sein für die Novelle des Arbeitsrechtes, die ein längst
überfälliger Kompromiss ist. So hatten die hohen
Loyalitäts-Anforderungen der katholischen Kirche einen antiquierten
Anstrich verpasst, etliche Prozesse und schlechte Presse eingetragen.
Das somit transportierte Unverständnis für kircheninterne Regelungen
hat den Blick darauf verstellt, dass die Forderung nach Loyalität im
Grundsatz ihre Berechtigung hat. Natürlich muss keiner in einer
katholischen Klinik arbeiten, der mit dem katholischen Glauben auf
Kriegsfuß steht. Ein Mitarbeiter, der sich mit seinem Arbeitgeber
nicht identifizieren kann, ist ein unmotivierter Mitarbeiter und
damit in jedem Unternehmen unerwünscht. Nicht nur in denen der
katholischen Kirche.
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Florian Giezewski
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