(ots) - Der von der Koalition geplante Abbau der kalten
Steuerprogression wird Bund, Länder und Gemeinden im kommenden Jahr
insgesamt 1,435 Milliarden Euro kosten. Das geht aus einem
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für den bereits
vorliegenden Gesetzentwurf zur Anhebung des steuerlichen
Grundfreibetrags hervor. Der Antrag liegt der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe) vor. Mit dem
Antrag regeln die Regierungsfraktionen die zum 1. Januar 2016
geplanten geringfügigen Steuererleichterungen. Sie werden in das
bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung des
Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des
Kinderzuschlags eingefügt. Der Bundestag soll darüber in letzter
Lesung bereits am 19. Juni entscheiden. Der Bundesrat soll der
Neuregelung dann am 10. Juli zustimmen. "Zum Abbau der kalten
Progression werden die Tarifeckwerte um die kumulierte Inflationsrate
der Jahre 2014 und 2015 (insgesamt 1,482 Prozent) nach rechts
verschoben", heißt es in dem Antrag. Die Änderung des
Einkommensteuertarifs sei "erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016
und den Lohnsteuerabzug 2016 anzuwenden". Die Neuregelung führe zu
steuerlichen Mindereinnahmen von 1,365 Milliarden Euro bei der
Einkommensteuer und 70 Millionen Euro beim Solidaritätszuschlag, so
das Papier. Der Spitzensteuersatz werde im Jahr 2016 erst ab einem zu
versteuernden Einkommen von 53666 Euro greifen.
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