(ots) - Die GDL ist nun taktisch im Vorteil. Entweder
setzt sie sich mit ihrer Hauptforderung durch. Dann hat sie ihren
Einfluss ausgedehnt und kann weiter knallhart Vorteile für ihre
Klientel herausholen. Oder sie lehnt den Schlichterspruch am Ende ab
und zieht erneut in den Arbeitskampf. Die GDL muss nur bis zum 1.
Juli durchhalten. Ist das Gesetz erst in Kraft, wäre sie von dessen
Folgen direkt betroffen und könnte sofort Verfassungsbeschwerde
einlegen. Die Chancen stünden gut, dass ein Schnellverfahren
eingeleitet und das bei den Kleingewerkschaften verhasste Gesetz
gleich wieder gekippt würde. http://mehr.bz/khsts116
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