(ots) - Schwere Straftaten lassen sich leichter aufklären
Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur
Speicherung von Verbindungsdaten, der sog. Vorratsdatenspeicherung,
beschlossen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl:
"Der Gesetzentwurf zur Speicherung von Kommunikationsdaten ist ein
Quantensprung für die innere Sicherheit. Nach diesem Gesetzentwurf
speichern alle Internet-Provider einheitlich Verbindungsdaten für
zehn Wochen. Dies ist ein Beitrag für mehr Datensicherheit, da
längere Speicherungen damit verboten sind und die Speicherung nur in
Deutschland erfolgen darf.
Die Polizei darf diese Daten nur nach einer Richterentscheidung im
Einzelfall zur Aufklärung schwerer Straftaten nutzen. Es geht bei der
Nutzung dieser Daten nicht um Temposünder, sondern um schwere
Verbrechen, um Einbrecherbanden, Kinderpornographie und Terrorismus.
Hier wollen wir die Bürgerinnen und Bürger besser schützen. Gerade
für die Bekämpfung der Kinderpornographie ist die Nutzung der
Verbindungsdaten ein wichtiger Baustein: Letztes Jahr haben wir die
entsprechenden Strafvorschriften verschärft, nunmehr geben wir der
Polizei das Ermittlungsinstrument an die Hand, um mehr Nutzer von
Kinderpornographie dingfest zu machen.
Die Regelung ist maßvoll, weil sie unter engen rechtstaatlichen
Voraussetzungen das Handwerkzeug der Polizei im IT-Zeitalter
verbessert. Datensicherheit und Datenschutz werden großgeschrieben,
weil die Daten nur in Deutschland gespeichert werden dürfen und
Löschfristen festgelegt werden.
Wir hätten uns an einigen Stellen mehr vorstellen können, wie etwa
bei der Speicherfrist oder der Einbeziehung des Bundeskriminalamtes.
Die Sicherheitsbehörden können aber auch mit dem jetzt vorgelegten
Gesetz mehr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten.
Unser herzlicher Dank gilt unserem Bundesinnenminister Thomas de
Maizière, der in mühevoller Arbeit diesen guten Kompromiss für die
Union ausgehandelt hat."
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