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Neuer Pflegebegriff gibt keine Hinweise zur notwendigen Personalausstattung / bpa fordert Entwicklung eines Personalbemessungssystems

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(ots) - Die personelle Ausstattung eines Pflegeheims ist in
Verträgen auf Landesebene zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern
und dem einzelnen Pflegeheim geregelt. Zwischen den einzelnen
Bundesländern gibt es bei gleichen Anforderungen an die Pflege und
Betreuung jedoch erhebliche Unterschiede. Können sich in Bayern etwa
41 Mitarbeiter um 100 Bewohner eines Pflegeheims kümmern, müssen
diese Aufgaben in Brandenburg von etwa 31 Mitarbeitern erbracht
werden. In allen 16 Bundesländern beträgt der Anteil der Fachkräfte
ca. 50 Prozent.

Diese Situation wird sich auch durch die bevorstehende Einführung
des neuen Pflegebegriffs nicht verbessern, da dieser nur den Grad der
Selbstständigkeit beschreibt, jedoch keine Aussagen zu dem für die
personelle Besetzung wichtigen individuellen Bedarf der
pflegebedürftigen Menschen trifft. Damit würde es auch künftig bei
der höchst unterschiedlichen personellen Ausstattung in den 16
Bundesländern bleiben.

Abhilfe schaffen kann nur die Entwicklung eines
Personalbemessungssystems, welches den individuellen Bedarf der
pflegebedürftigen Menschen berücksichtigt und Hinweise auf eine
tatsächlich notwendige Personalausstattung liefert. Hierbei ist es
dann auch erforderlich, ausgehend vom tatsächlichen Bedarf der
pflegebedürftigen Menschen qualitative Vorgaben zu einem sinnvollen
Verhältnis von Fachkräften und Pflege- und Betreuungskräften
vereinbaren zu können.

Die heutige Fachkraftquote von 50 % wird seit Jahrzehnten
festgeschrieben, ohne dass sie einen nachvollziehbaren konkreten
Bezug zu dem Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Menschen hat.
"Die heutige Fachkraftquote begründet sich nicht dadurch, dass sie
häufiger kontrolliert wird. Wir brauchen eine inhaltliche Begründung
in Verbindung mit einem einvernehmlich von Sozialhilfeträgern,




Pflegekassen und Heimbetreibern akzeptierten
Personalbemessungssystem. Der Einsatz von Mitarbeitern und in
besonderem Maß der von Fachkräften muss künftig vom nachvollziehbaren
Bedarf der Bewohner abhängig gemacht werden, nicht aber von
pauschalen einseitigen Anforderungen der Bundesländer", so Bernd
Meurer anlässlich der Fachtagung der überregional tätigen
Trägergruppen im bpa. "Wichtig ist die nachvollziehbar gute Pflege
und Betreuung, nicht die Quote. Gute Pflege braucht mehr Zeit!"

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 20,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88
60, www.bpa.de


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Datum: 27.05.2015 - 16:22 Uhr
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