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Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch
zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 3. Juni 2015 beschlossen, von
den in der Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigungen
zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von
Mitarbeiteraktionen und für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b
BWG Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum
Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm;
dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65
Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 13.
Mai 2014.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
13. Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der
Gesellschaft www.oberbank.at.
3. Beginn des Rückkaufprogramms: 11. Juni 2015; voraussichtliche
Dauer bis 19. Juni 2015.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 86.000 Stück
Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am
stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,31 % und am
gesamten Grundkapital von ca. 0,28 %.
6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten,
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des
Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2015 und für die
Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. §
39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die
zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung
der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für
Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß
§§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage
der Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 05. Juni 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer(at)oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
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Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
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