(ots) - KOMMENTAR · GENTECHNIK
Die ganze Hand Wer den kleinen Finger reicht, muss aufpassen, dass
man nicht die ganze Hand nimmt. So könnte es Landwirtschaftsminister
Christian Schmidt gehen. Erstmals weicht er von seinem verwegenen
Vorschlag ab, die 16 Bundesländer sollten künftig einzeln über den
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen befinden. Jetzt schlägt er
einen Ausschuss vor, der entscheiden soll, ob Gen-Pflanzen auf
deutschen Äckern sprießen sollen oder nicht. Wahlweise könne aber
auch der Bund ein Verbot aussprechen. Was nun? Die Länder wie der
Koalitionspartner SPD plädieren dafür, dass Anbauverbote alleinige
Sache des Bundes bleiben wie bisher. Der Vorteil: Dort sitzt bereits
die Fachkompetenz; dort hat man die nötige Erfahrung mit den
EU-Behörden wie den Konzernen, die Gensaaten lancieren wollen.
Schmidts Argument, die Mitwirkung der Länder erhöhe die
Rechtssicherheit der Verbote, erschließt sich nicht. Traut er seinen
Dienststellen nicht? Haben die Länderagrarminister den größeren
Durchblick? Sie müssten erst einmal Experten suchen, die mit der
durchaus auch juristisch komplexen Materie vertraut sind. Wenn
Minister Schmidt seine Aussage ernst meint, den Gen-Anbau in
Deutschland zu verhindern, muss er sich mit seinen Fachbehörden
vornehmlich darum kümmern. Seine Kollegen in München, Stuttgart, Kiel
oder Düsseldorf dürften ihm die Amtshilfe gewiss nicht verwehren,
falls ihre Mitarbeiter pfiffigere Verbotsgründe finden. Sie müssen ja
wissenschaftlich untermauert sein. Je rascher Schmidt also dem
Koalitionspartner SPD wie dem Bundesrat die Hand entgegenstreckt,
desto sicherer erreicht er sein Ziel.
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