PresseKat - Baumann: Petitionen gehören ins Parlament und nicht auf private Online-Plattformen

Baumann: Petitionen gehören ins Parlament und nicht auf private Online-Plattformen

ID: 1222243

(ots) - Jede Eingabe hat gleichen Stellenwert

Der Petitionsausschuss des Bundestages übergibt am heutigen
Dienstag seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 an
Bundestagspräsident Norbert Lammert. Hierzu erklärt der Vorsitzende
der AG Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann:

"Bitten und Beschwerden der Bürger gehören in den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und nicht auf private
Plattformen im Internet. Im Gegensatz zu diesen bietet das Parlament
allen Petenten eine Dreifachgarantie: Jede Eingabe wird angenommen,
geprüft und beschieden. Wem sein Anliegen wichtig ist, sollte sich
daher an das Parlament wenden und nicht an private Anbieter.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt besonderen Wert darauf, dass
jeder Eingabe in diesem Ausschuss der gleiche Stellenwert beigemessen
wird. Ausschlaggebend für eine positive Entscheidung ist die Relevanz
des Petitums und nicht die Anzahl der Unterstützer.

Der heute vorgelegte Jahresbericht belegt, dass es sich lohnt,
sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Petitionsausschuss zu
wenden. So konnten wir beispielsweise einer Mutter helfen, die ihren
Sohn bei einer Reha-Maßnahme begleiten wollte und deren Anträge auf
Kostenübernahme zunächst abgelehnt worden waren."

Hintergrund:

Im Jahr 2014 erreichten den Deutschen Bundestag 15.325 Eingaben.
Insgesamt wurden vom Ausschuss über 18.000 Petitionen abschließend
behandelt.

Art. 17 des Grundgesetzes ermöglicht es jedermann, sich mit Bitten
und Beschwerden an die zuständigen Stellen des Bundestages oder der
Landesparlamente zu wenden. Dem Petitionsausschuss des Bundestages
obliegt nach Art. 45c GG die Bearbeitung der Eingaben.



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Datum: 09.06.2015 - 09:22 Uhr
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