PresseKat - Dürfen Zollbeamte Mitarbeiter zum Mindestlohn befragen?

Dürfen Zollbeamte Mitarbeiter zum Mindestlohn befragen?

ID: 1222406

(PresseBox) - Ja. Der Zoll hat die Aufgabe, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu kontrollieren. Dazu darf der Zoll in das Unternehmen gehen, Unterlagen einsehen und Mitarbeiter befragen. Der Zoll darf dabei auch Mitarbeiter während der Arbeit ansprechen (§ 15 MiLoG in Verbindung mit § 3 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz u.a.). Der Arbeitgeber hat dabei das Betreten seines Grundstückes und die Befragung zu dulden und mitzuwirken (§ 15 MiLoG in Verbindung mit § 5 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz). Grundsätzlich darf eine Befragung auch ?überraschend? sein, d.h. der Arbeitgeber darf das Gespräch nicht verhindern mit dem Argument, vorher noch mit seinem Mitarbeiter unter vier Augen sprechen zu wollen.
Darf der Zoll die Mitarbeiter aber auch befragen, wenn es sich bspw. um Security handelt, die gerade bei einer Veranstaltung im Einsatz sind?
Wie so oft: Das kommt darauf an. Solange der Mitarbeiter in der Ausübung seiner Arbeit nicht nachhaltig gestört wird (bspw. weil er seinen Platz verlassen muss), dann ist gegen eine Befragung nichts einzuwenden. Allerdings darf eine Befragung nicht dazu führen, dass bspw. mehrere Mitarbeiter zeitgleich ihre Position verlassen müssten und damit ein Leck im Gefüge der Veranstaltungssicherheit entsteht. Eine Kontrolle, die aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Aspekte erfolgt, darf natürlich nicht die Sicherheit von Besuchern und den Beschäftigten selbst gefährden: Immerhin kann tatsächlich just in dem Moment der Befragung die volle Konzentration und rasche Einsatzbereitschaft des betreffenden Mitarbeiters erforderlich sein.
Hier müssen die Mitarbeiter des Zolls (hoffentlich) etwas Fingerspitzengefühl walten lassen ? und ein Veranstalter sich auch nicht alles gefallen lassen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)




Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Unternehmensinsolvenzen gehen stark zurück Delikatessenbox-Startup Foodist startet neues Crowdinvesting auf Companisto
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 09.06.2015 - 12:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1222406
Anzahl Zeichen: 2578

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Dürfen Zollbeamte Mitarbeiter zum Mindestlohn befragen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte