(ots) - Ab dem 1. Januar 2016 soll regionale Werbung in
nationalen TV-Angeboten nicht weiter stattfinden. Die Bayerische
Staatsregierung hat in den letzten Wochen diese von allen
Bundesländern am Jahresanfang gemeinsam erarbeitete Position mit den
Marktbeteiligten noch einmal diskutiert. Am Ende des
Prüfungsprozesses, bei dem Ministerpräsident Horst Seehofer
persönlich engagiert war, steht nun auch die Zustimmung der
Bayerischen Staatsregierung zur Klarstellung des
Rundfunkstaatsvertrages. Damit wird der Rechtszustand wieder
hergestellt, wie er bis zu einer Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes am Ende des vergangenen Jahres in der
Praxis herrschte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte demgegenüber
eine entsprechende Klarstellung im Rundfunkstaatsvertrag vermisst,
die nun eingefügt werden soll.
Felix Kovac, Vorsitzender der APR, begrüßt die Entscheidung der
Bayerischen Staatsregierung, die gemeinsame Position aller
Bundesländer zu unterstützen. Der APR-Vorsitzende dankt
Ministerpräsident Seehofer für die Möglichkeit auch persönlich auf
die Situation der regionalen elektronischen Medien hinweisen zu
können. Es werde nun der Gefahr begegnet, dass bundesweite
TV-Anbieter in die lokalen und regionalen Werbemärkte eindringen, die
die finanzielle Basis für lokale und regionale elektronische Medien
darstellen. "Wir sind den Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten dankbar, dass sie großen Schaden von den Medien
vor Ort abwenden, die für die Vielfalt so wesentlich sind", so Kovac.
Es bleibt nun bei dem Grundsatz, dass lokale und regionale Werbung
auch im Fernsehen denjenigen Medien zur Verfügung steht, die lokale
und regionale Inhalte erstellen. Wer nur bundesweite Angebote sendet,
soll sich auch aus bundesweiter Werbung finanzieren.
Die APR ist der mitgliederstärkste Hörfunkverband in Deutschland.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory
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