Berlin - Viele Schulabgänger starten in diesem Monat ihre Lehre - und viele von ihnen sind knapp bei Kasse. Die Kosten steigen hingegen: Auszubildende mit eigenem Einkommen sind in vielen Bereichen nicht mehr automatisch über ihre Eltern versichert. Sie müssen dann selbst für ihren Schutz bei Krankheit sorgen oder für Blechschäden am eigenen Auto aufkommen. Aber nicht gegen jedes Risiko kann und soll man sich schützen. Denn hier gilt: Nur wer sich sinnvoll gegen Gefahren absichert, spart Geld. Banktip.de sagt, welche Versicherungen Auszubildende abschließen sollten und welche nicht.
(firmenpresse) - Vor der Suche nach der richtigen Absicherung sollte man sich als Auszubildender einen Überblick über den bestehenden Versicherungsschutz machen. Bei einigen Versicherungen ist man auch während der Ausbildungszeit über die Eltern mitversichert. Doch nicht immer ist der Versicherungsschutz über Vater oder Mutter sinnvoll. Ein Beispiel: Besitzt man ein Auto und einige Jahre Fahrpraxis, sollte man einen eigenen Vertrag abschließen. Nur so kann man von längerer Unfallfreiheit profitieren und Versicherungskosten langfristig senken.
Mit dem ersten Gehalt müssen Auszubildende sich auch in einer Krankenkasse versichern. Seit Beginn dieses Jahres gilt ein einheitlicher Satz für alle Kassen von derzeit 14,9 Prozent. Einige Kassen werden nach Ansicht vieler Experten spätestens nach der Bundestagswahl einen Zusatzbeitrag erheben werden. Darüber brauchen sich Versicherte nicht den Kopf zu zerbrechen. „In einem solchen Fall hat ein Krankenkassenmitglied ein Sonderkündigungsrecht und kann zu einer anderen Kasse wechseln,“ erklärt Wolff von Rechenberg vom Finanz- und Versicherungsratgeber banktip.de.
Private Haftpflichtversicherung
Zu den Versicherungen, die jeder besitzen sollte, gehört die private Haftpflichtversicherung. Durch sie werden Schäden abgedeckt, die man bei anderen verursacht. Die Deckungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen, noch besser sind Verträge mit unbegrenzter Deckungssumme. Sofern die Eltern eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist der Auszubildende auch noch bei den Eltern mitversichert. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich die Umstellung des Tarifs oder der Einschluss des Auszubildenden. Ist es bereits die zweite Berufsausbildung oder ist der Auszubildende verheiratet, muss er eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abschließen. Nach dem Ende der Berufsausbildung ist in jedem Fall ein eigener Vertrag erforderlich.
Berufunfähigkeitsversicherung
Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist heute eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Kann man aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Dabei sind Azubis im Vorteil: Da sie noch jung sind, durchlaufen sie die Gesundheitsprüfung in der Regel ohne große Probleme und können die Berufsunfähigkeitsversicherung zu günstigen Konditionen abschließen. Allerdings bieten Versicherer Auszubildenden Berufsunfähigkeitsversicherungen nur maximal bis zur Höhe des aktuellen Einkommens an. Beim Abschluss ist es deshalb besonders wichtig, einen Vertrag mit Nachversicherungsmöglichkeit zu wählen. Damit kann die anfangs noch vergleichsweise niedrige vereinbarte Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Im Vertrag sollte keine "abstrakte Verweisung" auftauchen. Hiermit behalten sich die Versicherer das Recht vor, den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit auf andere Berufe oder zumutbare Tätigkeiten zu verwiesen.
Altersvorsorge: Berufseinsteigerbonus für Riester-Sparer
Der so genannte "Berufseinsteigerbonus" wird einmalig beim Abschluss einer Riester-Rente gewährt, wenn der Sparer zum Zeitpunkt des Abschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Juli 2008 hat die Bundesregierung den Zuschuss als Sparanreiz für junge Menschen eingeführt. Mit dem Antrag auf die reguläre, staatliche Zulage von 154 Euro wird der Aufschlag in Höhe von 200 Euro gewährt. Er muss also nicht extra beantragt werden. Im Folgejahr wird der "Berufseinsteigerbonus" gemeinsam mit der staatlichen Grundzulage an den Riestervertrag des Sparers überwiesen.
Diese Versicherungen brauchen Auszubildende in der Regel nicht
Eine Hausrat-, Unfall-, oder Rechtsschutzversicherung ist für Auszubildende nur selten sinnvoll. Wer in die eigenen vier Wände zieht, kann über eine eigene Hausratversicherung nachdenken. Vorher sollte man sich jedoch gründlich überlegen, wie viel der eigene Besitz wert ist und ob der Abschluss einer Hausratversicherung Sinn macht. Eine Unfallversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn man beispielsweise eine gefährliche Sportart, ausübt. Für den Weg zur Arbeit ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Für Auszubildende ist das Risiko eines Rechtsstreites sehr gering. Deshalb rät banktip.de: eine Rechtsschutzversicherung ist nicht nötig.
Auszubildende verdienen (noch) wenig Geld. Deshalb gilt prinzipiell: Für den Jugendlichen ist eine Absicherung gegen solche Gefahren ratsam, die für ihn oder andere existenzbedrohend wären. Wer sich versichern muss, sollte unbedingt vor Vertragsabschluss verschiedene Angebote einholen. Für sein Geld bekommt man die beste Leistung, wenn man sich umfassend informiert. Denn: Die Preisunterschiede der Versicherer sind erheblich.
Detaillierte Informationen zum Thema Versicherungsschutz für Auszubildende erfahren Interessierte auf der Seite www.banktip.de in der Rubrik „Versicherungen“.
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Alexander Borais
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