(ots) - Verbände und Unternehmen der Medienbranche erteilen
der Wiedereinführung der in "Höchstspeicherpflicht" umbenannten
Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage. Am Vortag der ersten
Lesung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer
Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Bundestag fordern sie die
Bundesregierung und die Regierungsfraktionen dazu auf, die Pläne zur
Neuauflage einer Vorratsdatenspeicherung, die den für Journalisten
unverzichtbaren Informanten- und Quellenschutz aushebelt, nicht
weiterzuverfolgen.
Die vorgesehene Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und
Standortdaten für die Dauer von bis zu zehn Wochen untergräbt den
Schutz der Informanten, zu dem Journalistinnen und Journalisten und
andere Medienmitarbeiter berechtigt und ethisch verpflichtet sind. Zu
Recht hat der EuGH an der für ungültig erklärten europäischen
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz
von Berufsgeheimnisträgern vor der Speicherung ihrer elektronischen
beruflichen Kontaktdaten fehlte.
Auch das vorliegende Gesetz sieht einen solchen Schutz nicht vor.
Soweit der Abruf der gespeicherten Daten durch Staatsanwälte und
Polizeibehörden insoweit unzulässig sein soll, ist der vorgesehene
Schutz höchst unvollkommen. Sollte das Gesetz Realität werden, können
Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten.
Die Organisationen lehnen auch die vorgesehene Strafvorschrift zur
so genannten Datenhehlerei ab, die ebenfalls erheblich in den Schutz
der journalistischen Arbeit eingreift. Zwar sollen die Entgegennahme,
Auswertung und Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter Daten durch
Journalistinnen und Journalisten straffrei sein, jedoch gilt das nur,
wenn die Datenhehlerei zuvor bereits vollendet ist.
Nach Ansicht der Organisationen darf journalistische Arbeit nicht
in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werden. Schon die vorherige
Erklärung, rechtswidrig beschaffte Daten entgegenzunehmen, soll nach
dem Willen der Bundesregierung jedoch strafwürdig sein. De facto
würde der neue Straftatbestand zu einer Kriminalisierung der Medien
führen. Das Ziel journalistischer Arbeit, Informationen über ein
mögliches strafbares Verhalten von Amtsträgern, Firmen oder
Organisationen aufzudecken und damit zur Meinungsbildung beizutragen,
würde konterkariert.
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