(PresseBox) - Kleine Ursache, große Wirkung: In einer Sporthalle in Ulm (Baden-Württemberg) ist eine Uhr aus knapp 4 Meter Höhe von der Wand gefallen. Unglücklicherweise stand genau darunter ein 8-jähriges Mädchen, das auf den Einsatz beim Fußballspiel wartete. Das Mädchen wurde von der Uhr am Kopf getroffen und mit einem offenen Schädelbruch in eine Klinik gebracht. Notfallseelsorger betreuten die anderen Kinder.
Die Uhr wurde von einem beauftragten Unternehmen angebracht. Die Stadt hat nun veranlasst, die Befestigungen auch in anderen Hallen zu überprüfen.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Bei einem solchen Unfall kann grundsätzlich derjenige belangt werden, der die Uhr nicht ordnungsgemäß aufgehängt hat. War die Befestigung ordnungsgemäß? War die Uhr geeignet für einen Sporthallenbetrieb, wo es ggf. Erschütterungen geben kann? Grundsätzlich kommt allerdings auch immer in Betracht, dass für solch einen Unfall niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, weil er nicht vorhersehbar war.
Man sieht aber an dem Vorfall, durch welche auf den ersten Blick kleinen Mängel ein schwerer Unfall passieren kann. Nicht immer kann (und muss) die Arbeit eines beauftragten Helfers nochmals kontrolliert werden (was hier heißen würde, dass eine zweite Person auf die Leiter klettern und prüfen muss, ob die Uhr ordnungsgemäß angebracht wurde ? Achtung: Nur, weil Kontrollmaßnahmen möglicherweise aufwendig oder nervig sind, heißt das nicht, dass man sie nicht durchführen muss! Grundsätzlich ist nämlich der Beauftragte zu kontrollieren!). Umso wichtiger kann dann aber sein, dass es für den Fall des Unfalles zumindest eine funktionierende Rettungskette gibt.
Ein Tipp:
Unabhängig davon, dass organisatorische und ggf. technische Maßnahmen getroffen werden müssen, sollten die Verantwortlichen mögliche Szenarien ab und zu durchsprechen und diskutieren. Dann nämlich denkt man im Ernstfall zumindest nicht erstmalig darüber nach und steht da wie der Ochs vor dem Berg.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/