PresseKat - Organhaftung: Persönliches Risiko minimieren

Organhaftung: Persönliches Risiko minimieren

ID: 1224851

Organhaftung: Persönliches Risiko minimieren

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Organhaftung-Vorstaende-Geschaeftsfuehrer-Aufsichtsraete.html Immer häufiger sehen sich Manager und leitende Organe Haftungsansprüchen und strafrechtlichen Verfolgungen ausgesetzt. Daher sollten sie Maßnahmen ergreifen, um sich entsprechend zu schützen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bekleiden in Unternehmen Posten mit hoher Verantwortung. Immer häufiger müssen sie sich aber auch wegen Fehlern verantworten. Das kann Schadensersatzansprüche und auch eine strafrechtliche Verfolgung auslösen. Ein Grund für die Zunahme in diesem Bereich ist auch, dass die Erwartungen der Gesellschaft an ein einwandfreies Verhalten diese Personengruppe deutlich gestiegen ist.

Leitende Organe tragen also nicht nur viel Verantwortung, sondern gehen auch persönlich ein großes Risiko ein. Denn schon bei einfacher Fahrlässigkeit können sie zur Rechenschaft gezogen und persönlich haftbar gemacht werden. Die Verletzung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten, eine satzungswidrige Mittelverwendung oder das Fehlverhalten in der Unternehmenskrise oder in der Insolvenz sind Beispiele, bei denen Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte persönlich in Anspruch genommen werden können. Auf sie können ggfs. Regressansprüche des eigenen Unternehmens zukommen oder auch Schadensersatzansprüche Dritter. Dabei ist aktives Handeln keine Voraussetzung für die Haftung. Auch Unterlassen oder zu spätes Reagieren können dazu führen.

Strittig ist allerdings, wie weit die Regressansprüche eines Unternehmens gegen die eigenen Leitungsorgane reichen. So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit einer Entscheidung vom 20. Januar 2015 die unbegrenzte Haftung der Organmitglieder abgelehnt. Damit bestätigte es weitgehend die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Essen vom 19. Dezember 2013 (1 Ca 657/13).





Dennoch sollten leitende Organe auf Grund der persönlichen Risiken für eine entsprechende Absicherung sorgen. So können bereits in den Dienstverträgen haftungsbeschränkende Maßnahmen vereinbart werden. Darüber hinaus kann eine D&O-Versicherung abgeschlossen werden. Diese sollte auf die individuellen Anforderungen, die an das Leitungsorgan gestellt werden, zugeschnitten sein. Entsprechend hoch sollte auch die Deckungssumme sein. Empfehlenswert ist auch die Einrichtung eines effektiven Compliance-Systems.

Um diese Maßnahmen umzusetzen oder zur Durchsetzung von Forderungen bzw. Abwehr von Ansprüchen können sich Leitungsorgane an im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/Organhaftung-Vorstaende-Geschaeftsfuehrer-Aufsichtsraete.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Vertriebstraining: B2B-Kunden und Projektaufträge gewinnen Elektromobilität: Weiterer Marktaufbau für E-Fahrzeuge
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.06.2015 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1224851
Anzahl Zeichen: 2861

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Organhaftung: Persönliches Risiko minimieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater