(ots) - Einigung im Europäischen Rat für Justiz und Inneres
erzielt
Am gestrigen Montag hat sich der Europäische Rat für Justiz und
Inneres über den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung verständigt.
Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer:
"Die Einigung auf eine europäische Datenschutz-Grundverordnung im
Rat ist eine gute Nachricht - für Politik, Wirtschaft und nicht
zuletzt auch für den Verbraucher.
Das Datenschutzrecht in Europa wird durch die Grundverordnung
modernisiert und harmonisiert. Die bisherigen Regelungen beruhen auf
der Richtlinie aus dem Jahr 1995. Es liegt auf der Hand, dass diese
Richtlinie keine Antworten auf die mit der Digitalisierung
verbundenen Herausforderungen für den Datenschutz geben konnte.
Die Harmonisierung des Datenschutzrechts sorgt dafür, dass die
einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr länger wegen ihrer
unterschiedlichen Rechtsvorschriften durch große Konzerne
gegeneinander ausgespielt werden können: Die neuen Regelungen dienen
deshalb vor allem dem Schutz der Bürger. Sie sollen zum Beispiel das
Recht erhalten, vom Daten-Verarbeiter die ihn betreffenden Daten
herausverlangen zu können (Datenportabilität). Zudem profitieren die
Bürger davon, dass Daten-Verarbeiter in Zukunft
datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Datenschutz "by design" und
"by default") vornehmen müssen. Schließlich wird auch das Recht auf
Löschung und Widerspruch des Betroffenen einer Datenverarbeitung
gestärkt.
Es ist der Union sehr wichtig, dass Geschäftsmodelle, die bisher
nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig sind, durch die neuen
Bestimmungen nicht infrage gestellt werden. Die Einigung im Rat sieht
deshalb vor, die Weiterverarbeitung von Daten zu anderen als dem
ursprünglichen Zweck bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu
gestatten.
Unser Dank gilt Bundesinnenminister Thomas de Maizière für seine
engagierte und entschlossene Art des Verhandelns, die den Abschluss
im Rat erst ermöglicht hat."
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