(ots) - Für die aktuellen Verhandlungen auf deutscher und
EU-Ebene fordert der WDR-Rundfunkrat eine stärkere Berücksichtigung
des Rundfunks und elektronischer Mediendienste zur Sicherung von
Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit. In seiner Juni-Sitzung
positionierte sich das Gremium zum Freihandelsabkommen TTIP und zur
geplanten Novelle der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste
(AVMD).
Mit Blick auf das geplante transatlantische Freihandelsabkommen
zwischen Europa und den USA (TTIP) appelliert der WDR-Rundfunkrat an
die NRW-Landespolitik, im deutschen Bundesrat die Position zum Schutz
von Kultur und Medien zu stärken. "Gerade der für die Kultur
zuständige Bundesrat sollte dazu beitragen, die zentrale Forderung
zum Schutz der kulturellen Vielfalt in den Verhandlungen gegenüber
den USA zu stärken", sagt die WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth
Hieronymi. Sie betont, dass Rundfunk und elektronische Mediendienste
nicht nur Wirtschaftsfaktoren, sondern auch Kulturgüter sind. Das
Gremium warnt bereits seit Anfang 2013 vor den Gefahren einseitiger
Handelsliberalisierungen durch TTIP für Rundfunk und Kultur. Blieben
darin die kulturellen Aspekte nicht hinreichend berücksichtigt, dann
würde der Rundfunk zunehmend als Wirtschaftsgut eingeordnet und auch
öffentliche Förderung wäre unerlaubte Beihilfe. Der Rundfunkrat
unterstützt deshalb die Forderung von ARD und ZDF, Kultur und
Rundfunk durch eine weit gefasste Klausel im Abkommen von der
Liberalisierung durch TTIP auszunehmen.
Der kulturelle Aspekt ist nach Auffassung des WDR-Rundfunkrats
auch in Gefahr bei der laufenden Überprüfung der EU-AVMD-Richtlinie.
Auf deren Basis will die EU-Kommission im Sommer 2016 eine Revision
vorschlagen. Die seit 2009 in Deutschland umgesetzte Richtlinie hat
das Ziel, Fernsehen und fernsehähnliche Mediendienste rechtlich
gleichermaßen als Kultur- und Wirtschaftsgüter zu sichern und einen
harmonisierten Rahmen für ihre Herstellung und technologieneutrale
Verbreitung unter fairen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Ob dies
erreicht wurde, wertet die Kommission bisher vor allem unter
Kosten-Nutzen-Aspekten aus.
"Diese vor allem wirtschaftliche Bewertung greift zu kurz",
kritisiert die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, "eine Bilanz ist
auch nach inhaltlichen Aspekten dringend geboten". Das Gremium
fordert, die AVMD-Richtlinie zusätzlich nach Kriterien zu prüfen, die
der besonderen Rolle audiovisueller Mediendienste für Demokratie und
Medienvielfalt gerecht werden. Weil durch das Internet früher
getrennte Medien zusammenwachsen ("Konvergenz") und neue
Angebotsformen entstehen, ist vor allem zu definieren, wofür die
Begriffe "Rundfunk" und "audiovisuelle Mediendienste" künftig stehen
werden und wie in diesem Rahmen die Funktion des
öffentlichen-rechtlichen Rundfunks gewahrt bleiben kann.
"An der besonderen Rolle des Rundfunks sind auch die weiteren
Schritte zur Verwirklichung des Digitalen Binnenmarktes auszurichten.
Dazu gehören die Plattformregulierung, das Urheberrecht und die
Sicherung der Netzneutralität", erklärt Horst Schröder, Vorsitzender
des Ausschusses für Rundfunkentwicklung.
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