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Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses betreffend die beabsichtigte
Veräußerung eigener Aktien Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9
BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 22.Juni 2015 beschlossen, von
den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2015 erworbenen eigenen
75.688 Stück Aktien, 75.688 Stück Aktien und zwar 74.028 Stück an die
Mitarbeiter im Zuge der Mitarbeiteraktion 2015 und 1.660 Stück an den
Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG
gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der
Oberbank AG vom 22.03.2015 zu verkaufen bzw. zu übertragen; dieser
Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit
gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4
und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der
13.Mai 2014.
2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
13.Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
www.oberbank.at.
3. Beginn und Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen
Aktien sollen am 25. und 26.Juni 2015 veräußert bzw. übertragen
werden.
4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber
lautende Stammaktien der Oberbank AG.
5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 75.688
Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am
stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,27 % und am
gesamten Grundkapital von ca. 0,25 %.
6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 52,10 (Kurs der Oberbank-Aktie
vom 15.06.2015). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2015 erhalten die
Mitarbeiter für fünf gekaufte Aktie eine Aktie unentgeltlich
zugeteilt (Modell 5+1).
7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu
dem Zweck, diese Aktien zur Bedienung der von der Gesellschaft
beschlossenen Mitarbeiteraktion 2015 und für die Vorstandsvergütung
(variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu
verwenden. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
8. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß
§§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage
der Gesellschaft,www.oberbank.at, zu erfüllen.
Linz, am 22. Juni 2015
Der
Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer(at)oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch