(ots) - Vollbesetzte Konferenzräume, angeregte
Diskussionen: Mit den diesjährigen Continentale bAV-Konferenzen ist
es dem Versicherer erneut gelungen, freien Vermittlern wichtige
Anregungen für ihren Arbeitsalltag rund um die betriebliche
Altersversorgung (bAV) zu geben - ganz abseits von reinem
Produktwissen. Mehr als 100 Vermittler besuchten bereits die
Konferenzen in Dortmund, Potsdam und Hannover. Für die noch
ausstehende Veranstaltung in Schloss Hohenkammer bei München am 1.
Juli sind noch wenige Plätze frei.
Persönliche Erfahrungen als Türöffner nutzen
"Sie sind selbst Unternehmer", betonte Thomas Vietze, Leiter bAV
im Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit, in seinem
Vortrag. "Sprechen Sie mit Ihren gewerblichen Kunden über Ihre
persönlichen Erfahrungen - das ist authentisch und es öffnet Ihnen
Türen." Der 45-Jährige umriss verschiedene Themen, mit denen sich
Vermittler bei Geschäftsführern in der bAV-Beratung von Wettbewerbern
abheben können: von Mitarbeiterbindung über Ehegatten-Arbeitsverträge
und Sozialversicherungs-Clearing bis hin zum
Gleichbehandlungsgrundsatz bei Minijobbern. Vietze: "Zu jedem dieser
Aspekte bieten wir auf Wunsch vertiefende Workshops an."
Zwölf goldene Regeln
Wie Vermittler ihre Kunden kompetent über den Türöffner "Umsetzung
von Versorgungswerken" informieren, machte Sascha Holstein anhand von
zwölf goldenen Regeln deutlich. "Auch in kleinen und mittleren
Unternehmen ist ein Versorgungswerk sehr sinnvoll", so der Leiter
bAV-Vertriebsunterstützung bei der Continentale. "Das erleichtert dem
Unternehmer das Leben und Ihnen Ihre Arbeit." Bei der Beratung und
der Umsetzung solcher Versorgungswerke unterstützen die
Continentale-Fachleute sowie Partneranwälte die Vermittler.
Der Makler als Vorsorgeberater
Der Continentale-Partnerrechtsanwalt Torsten Fölsner stellte einen
weiteren Beratungseinstieg vor: Vorsorgevollmachten in Unternehmen.
"Nutzen Sie die Chance, mit Ihren Gewerbekunden über dieses Thema zu
sprechen. Sind keine Notfallregelungen getroffen, wenn zum Beispiel
der Firmeninhaber oder Geschäftsführer nach einem Unfall im Koma
liegt, wird die Firma handlungsunfähig. Im schlimmsten Fall kann das
sogar zur Insolvenz führen", so der Experte für Versicherungsrecht.
"Es reicht, wenn Sie Ihre Kunden auf dieses Problem hinweisen, die
weitere Beratung übernehmen wir gern für Sie".
Weitere Informationen rund um das Thema bAV und zur
Vertriebsunterstützung durch die Continentale gibt es auf
www.contactm.de. Freie Vermittler, die sich für die Konferenz am 1.
Juli in München anmelden möchten, wählen die Telefonnummer 0231
919-4412.
Ãœber den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie
versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit".
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die
Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen
unabhängig von Aktionärsinteressen.
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse(at)continentale.de