(ots) - Der EU-Beihilfe-Experte Dr. Andreas Bartosch aus
Brüssel sagte gegenüber dem SWR-Politikmagazin "zur Sache
Rheinland-Pfalz!" ein sogenannter Rangrücktritt des Landes im
Insolvenzverfahren Nürburgring würde gegen EU-Beihilferecht verstoßen
Nach der Insolvenz des Nürburgrings im Jahr 2012 warten noch immer
viele Handwerker darauf, dass offene Rechnungen beglichen werden.
Insgesamt sollen 20 Millionen ausstehen. Neben vielen Betrieben steht
auch das Land Rheinland-Pfalz als ehemaliger Gesellschafter auf der
Gläubigerliste. Der ehemalige Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte
damals versprochen, das Land werde einen Rangrücktritt zu Gunsten der
Betriebe vornehmen. Trotzdem hat das Land jetzt doch seine
Forderungen geltend gemacht.
EU-Beihilfe-Experte Bartosch: "Wenn die öffentliche Hand in einem
solchen Insolvenzverfahren auf die Erstrangigkeit ihrer Forderungen
zugunsten anderer Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker,
beispielsweise aus sozialen Gründen, verzichtet, verhält sie sich
nicht wie ein marktwirtschaftlich handelnder privater Gläubiger, dem
solche politischen Rücksichten von Natur aus fremd sind und der
einzig und allein darauf zielt, einen möglichst hohen Teil der ihm
geschuldeten Summe einzutreiben."
In Klartext heiße das, so der Beihilfe-Experte: "Sofern der Staat
diese Erstrangigkeit aufgibt, gewährt er einen beihilferechtlich
erheblichen Vorteil, der nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV verboten
ist." Grundlage für seine Rechtsauffassung ist ein EuGH-Urteil vom
24.1.2013 (Rs. C 73/11 P, Frucona Kosice / Kommission,
ECLI:EU:C:2013:32).
Das ausführliche Interview sendet das Politikmagazin "zur Sache
Rheinland-Pfalz!" am Donnerstag, 25. Juni 2015, um 20.15 Uhr im SWR
Fernsehen.
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Rheinland-Pfalz!" frei.
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