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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist kein Selbstläufer

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist kein Selbstläufer

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Nur wenn die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erfüllt werden, kann sie auch strafbefreiend wirken. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit führen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erreichte 2014 einen Höchststand und ist auch in diesem Jahr unerwartet hoch geblieben. Trotz der erhöhten Anforderungen seit Jahresbeginn nutzen viele Steuersünder nach wie vor die Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Allerdings ist die Selbstanzeige kein Selbstläufer. Nur wenn sie die hohen Anforderungen erfüllt, kann sie auch wirken. Möglich ist die Selbstanzeige nur, wenn noch kein Sperrgrund vorliegt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Steuerhinterziehung von den Behörden bereits entdeckt wurde. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Außerdem muss sie fehlerfrei sein. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Dann wirkt sie sich nur noch strafmildernd aus.

Die hohen und komplexen Anforderungen sind für einen Laien kaum überschaubar und quasi nicht zu bewältigen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jedem Fall liegen unterschiedliche Sachverhalte zu Grunde. Lösungen von der Stange gibt es nicht. Wer es trotzdem im Alleingang versucht, läuft Gefahr, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und dadurch auch fehlschlägt. Die Konsequenz ist dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Um das zu vermeiden, sollten bei einer Selbstanzeige von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch wirkt.





Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige kann eine Steuerhinterziehung bis zu einem Betrag von 25.000 Euro komplett straffrei bleiben. Bei höheren Hinterziehungssummen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent. Die Strafzuschläge müssen samt den Steuerschulden und fälligen Zinsen innerhalb einer festgelegten Frist bezahlt werden.

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Datum: 25.06.2015 - 10:35 Uhr
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