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Markenrecht: Streit um Bären vor dem BGH

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Markenrecht: Streit um Bären vor dem BGH

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Kann eine 3-D-Marke das geschützte Markenrecht einer Wortmarke verletzten? Diese Frage muss der Bundesgerichtshof im Bären-Streit entscheiden. Das Urteil wird im September erwartet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die einen Bären sind aus Weingummi, die anderen aus Schokolade. Die einen stecken in einem goldenen Beutel, die anderen in goldener Folie. Der BGH muss sich seit dem 25. Juni mit der Frage beschäftigen, ob die goldenen Schokoladen-Teddys die Wortmarke "Goldbären" verletzen (I ZR 105/14).

Diese Frage beschäftigt die Gerichte schon seit längerer Zeit. Während das LG Köln eine Verletzung des Markenrechts sah, urteilte das OLG Köln genau anders herum. Nun liegt die Entscheidung beim BGH in Karlsruhe.

Beide Marken sind dem Verbraucher bekannt. Doch die Bären aus Weingummi gibt es schon seit den 1960-er Jahren in den goldenen Verpackungen, der goldene Schoko-Bär steht erst seit 2011 in den Regalen. Der Hersteller der Weingummi-Bären sieht darin eine Verletzung seiner eingetragenen Marke. Der Verbraucher stelle durch den hohen Bekanntheitsgrad automatisch eine Verbindung zwischen den beiden Produkten her. Der Schokoladenhersteller sieht hingegen keine Verwechslungsgefahr. Die Antwort muss der BGH geben.

Dabei betreten die Karlsruher Richter durchaus juristisches Neuland. Denn sie müssen die Frage klären, ob eine eingetragene Wortmarke durch eine 3-D-Marke verletzt werden kann. Die Entscheidung wird am 23. September erwartet.

Marken sind für Unternehmen extrem wichtig. Sie sorgen für einen hohen Wiederkennungsgrad beim Verbraucher. Durch die Eintragung einer Marke soll verhindert werden, dass andere Marktteilnehmer an diesem Erfolg partizipieren. Daher ist es wichtig, die eingetragene Marke auch vor Nachahmern zu schützen.

Bei einer Verletzung des Markenrechts können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Ebenso müssen Unternehmen bei neuen Produkten darauf achten, dass sie nicht bereits bestehende Markenrechte eines Marktteilnehmers verletzen. Dabei muss die nationale, internationale und auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beachtet werden. Im Wettbewerbs- und Markenrecht kompetente Rechtsanwälte können Unternehmen beraten und unterstützen.





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Datum: 29.06.2015 - 10:35 Uhr
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