(ots) - Die unterschiedlichen Steuersätze für Print- und
Digitalprodukte bedeuten nicht nur große Zusatzbelastungen für
Verlage, sondern schränken sie auch ein. Der kressreport 12.15
analysiert, wie eine kostenlose Digital-Zugabe erheblichen Schaden
anrichten und wie ein Bundle-Preis steuerlich zerpflückt und richtig
teuer werden könnte.
Für Presseerzeugnisse gilt in Deutschland und in vielen anderen
Ländern ein ermäßigter Umsatzsteuersatz, hierzulande beträgt er 7%.
Für elektronische Produkte und Leistungen sind hingegen 19% fällig.
Wenn beide Produkte, beispielsweise Zeitung und E-Paper, zusammen
angeboten werden, wird oft ein Gesamtpreis verlangt. Häufig werden
die digitalen Produkte als kostenlose Zugabe zur Verfügung gestellt.
Nur: Laut Bundesministerium für Finanzen müssten beide Produkte
umsatzsteuerrechtlich verschieden behandelt werden.
"Wenn künftig immer mehr Presseprodukte als E-Paper oder App in
digitaler Form nachgefragt werden, führt das Ungleichgewicht zwischen
den mit 19 bzw. 7% besteuerten Medien zu einer Benachteiligung gerade
der innovativen Verlagshäuser", sagt VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan
Scherzer.
kressreport-Autor Roland Karle führt in seinem Artikel an, wie
u.a. "Brand eins", die Verlagsgruppe Handelsblatt und der
Spiegel-Verlag mit den unterschiedlichen Steuersätzen umgehen. In
zwei Fallbeispielen rechnet er vor, mit welchen Mehrkosten Verlage
aufgrund der Regelung rechnen müssen und wie die Medienhäuser sich
dabei einschränken. Warum für Hans-Peter Siebenhaar die Steuerabgabe
für Medieninhalte ganz abgeschafft gehört, erläutert er in einem
Kommentar. All das lesen Abonnenten des kressreport in der aktuellen
Ausgabe, die seit 26. Juni erhältlich ist.
Pressekontakt:
Christine Lübbers
Redakteurin
Verlag Johann Oberauer GmbH / kressreport
Weidestraße 122a
22083 Hamburg
Deutschland
Tel: +49 (0)40 69206-253
Fax: +49 (0)40 69206-333
E-Mail: christine.luebbers(at)kress.de