PresseKat - Winkelmeier-Becker/Luczak: Gesetzentwurf zu Syndikusanwälten muss nachgebessert werden

Winkelmeier-Becker/Luczak: Gesetzentwurf zu Syndikusanwälten muss nachgebessert werden

ID: 1233628

(ots) - Sachverständige zeigen bei Anhörung im Bundestag
Schwachstellen auf

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen
Bundestages hat eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur
Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte durchgeführt. Dazu erklären
die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der
zuständige Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:

"Die Anhörung von acht Sachverständigen durch den Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz hat ergeben, dass der Gesetzentwurf noch
Schwachstellen aufweist. Wir wollen mit der Neuregelung des
anwaltlichen Berufsrechts den ca. 40.000 Syndikusanwälten in
Deutschland Rechtssicherheit in ihrer Berufsausübung verschaffen
sowie ihre Altersversorgung in den berufsständischen
Versorgungswerken erhalten und sichern. In Bezug auf die
berufsständische Versorgung soll das Gesetz den Status Quo vor den
Entscheidungen des Bundessozialgerichts von 2014 wiederherstellen.

Unter den von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages benannten
Sachverständigen bestand Einigkeit, dass der Gesetzentwurf noch
nachzubessern ist. Es bestehen Schwachstellen, die dem Gesetzeszweck
zuwiderlaufen. Für das parlamentarische Verfahren ergibt sich noch
folgender zwingender Änderungsbedarf:

- Die berufsrechtlichen Regeln des Gesetzentwurfs müssen in der
Frage der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen
Versorgungswerk noch mit den einschlägigen Regelungen des
Sozialrechts passgenau verzahnt werden.

- Die Ausnahme der Syndikusanwälte von den Grundsätzen der
Arbeitnehmerhaftung wälzt auf die Syndikusanwälte
unverhältnismäßig hohe Haftungsrisiken ab. Dies würde den Beruf
sehr einschränken und ihn letztlich für Arbeitgeber und




Syndikusanwälte unattraktiv machen. Die Regelung widerspricht
dem Gesetzeszweck. Sie ist weder systematisch stimmig noch
sachgerecht, noch wurde sie von der Rechtsprechung oder im
wissenschaftlichen Diskurs jemals gefordert."



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Datum: 02.07.2015 - 14:27 Uhr
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