(ots) - Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen müssen
auch dann umfassend unterstützt werden, wenn sie im Rahmen der
Inklusion eine normale Schule besuchen. Das setzen engagierte Träger
von Behinderteneinrichtungen derzeit mit einer Petition an die
bayerische Politik durch. Die beim Besuch von Förderschulen übliche
Kostenübernahme für Fahrten zur Schule wird nach derzeitiger Regelung
nahezu ersatzlos gestrichen, wenn ein Kind auf eine Regelschule
wechselt. Das Kultusministerium muss nun Abhilfe schaffen.
Wenn junge Menschen mit Behinderungen jeden Morgen in eine
Förderschule gebracht werden, beteiligen sich die Kostenträger an
diesen oftmals hohen Fahrtkosten für die notwendigen begleiteten
Transporte. Erfolgt jedoch im Rahmen der erwünschten Inklusion zum
Beispiel der Besuch einer inklusiven Grundschule, werden bisher
jährlich nur rund 400 Euro zum Beispiel für eine Busfahrkarte
erstattet.
Auf diese Ungleichbehandlung machte die im Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) organisierte Stiftung ICP
München jetzt mit einer Petition aufmerksam. "Auch zu einer
Regelschule müssen schwerbehinderte, in ihrer Mobilität
eingeschränkte Kinder mit einem Fahrdienst gebracht werden. Das darf
nicht von der Schulart abhängig gemacht werden", erklärt der
ICP-Vorstandsvorsitzende Dr. Hans Beyrle. "Durch die unverständliche
Verweigerung der Fahrtkosten beim Besuch inklusiver Schulen werden
die Kinder also fast zum Besuch von Förderschulen gedrängt, obwohl
der Freistaat Bayern und auch die UN-Behindertenrechtskonvention
etwas völlig anderes wollen."
In einer Anhörung unterstützte nun auch der Ausschuss für Bildung
und Kultus im bayerischen Landtag die Forderung der Stiftung und
überwies die Petition als "Material" an die Staatsregierung. "Ein
wichtiger Schritt ist geschafft, denn damit wird das zuständige
Ministerium aufgefordert, die Situation zu prüfen und zum Beispiel
über eine Verordnung oder im Rahmen einer Gesetzesnovelle Abhilfe zu
schaffen", erläutert der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in
München Joachim Görtz.
Allerdings sei damit den betroffenen Kindern nicht direkt
geholfen, ärgert sich der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A.
Kasri. "Der Ausschuss konnte sich nicht dazu durchringen, das
Schulfinanzierungsgesetz kurzfristig zu ändern. Wir müssen nun darauf
hoffen, dass das Kultusministerium zügig eine Lösung für Schülerinnen
und Schüler mit Behinderung, die eine inklusive Grundschule besuchen,
findet und die finanziellen Hürden schnell beseitigt."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.000 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Joachim Görtz , Leiter der Landesgeschäftsstelle
Tel.: 089 - 8 90 44 83 20, www.bpa.de