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Steuerhinterziehung: Schweiz stellt Weichen für automatischen Informationsaustausch - Selbstanzeige

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Steuerhinterziehung: Schweiz stellt Weichen für automatischen Informationsaustausch?Selbstanzeige

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html In der Schweiz werden die Weichen für den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten gestellt. Steuerhinterzieher mit Schwarzgeld in der Schweiz sollten eine Selbstanzeige in Betracht ziehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bankengeheimnis in der Schweiz dürfte bald endgültig der Geschichte angehören. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat die Einführung des automatischen Informationsaustausches begrüßt und möchte die nötigen Standards so rasch wie möglich umsetzen, um den Finanzplatz Schweiz zu sichern, berichten Schweizer Medien.

Beim automatischen Informationsaustausch melden die Banken die Finanzdaten ausländischer Kunden der Finanzbehörde. Diese Informationen werden dann mit den Partnern des Abkommens ausgetauscht. Mit der EU hat die Schweiz bereits eine entsprechende Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch getroffen.

Für Steuerhinterzieher mit Schwarzgeld in der Schweiz bedeutet dies, dass die Luft für sie in der Alpenrepublik immer dünner wird. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt weiter an. Um einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, haben sie nach wie vor die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen. Dies muss aber rechtzeitig vor Entdeckung der Tat geschehen. Hektik ist aber trotz des Entdeckungsrisikos ein schlechter Ratgeber. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann.

Die Anforderungen an eine Selbstanzeige sind komplex und Fehler deshalb schnell passiert. Daher sollte die Selbstanzeige vom Laien auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann fehlschlägt und weiter eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Sie können die individuellen Umstände und Besonderheiten eines Falls würdigen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie wirkt.





Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die erfolgreiche Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die mit den Steuerschulden und den anfallenden Zinsen beglichen werden müssen.

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Datum: 06.07.2015 - 10:05 Uhr
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