PresseKat - Allg. Zeitung Mainz: Kritikerüberziehen / Kommentar zum BKA-Gesetz

Allg. Zeitung Mainz: Kritikerüberziehen / Kommentar zum BKA-Gesetz

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(ots) - Die Kritiker fahren schweres Geschütz auf. Die
"Große Koalition der Verfassungsfeinde" untergrabe den Rechtsstaat,
sagt die Grünen-Politikerin Claudia Roth. Die Möglichkeiten zu
Eingriffen in Grundrechte würden immer gefährlicher, meint der
frühere Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Es scheint demnach um
Bedrohliches zu gehen vor dem Bundesverfassungsgericht, das seit
Dienstag über das BKA-Gesetz verhandelt. Neu an der Regelung aus dem
Jahr 2009 ist einzig dies: Die Wiesbadener Behörde darf nicht mehr
nur zu Zwecken der Strafverfolgung, sondern auch im vorbeugenden
Kampf gegen den internationalen Terrorismus tätig werden. Die
Eingriffsrechte des BKA sind weit gesteckt: Wohnungsobservierung,
Überwachung von Telefongesprächen, Durchsuchung von Computern mit
Staatstrojanern. Befugnisse, die dem BKA im Fall eines
Ermittlungsverfahrens schon zuvor zur Verfügung standen und auf die
im Übrigen auch die Landespolizeien zurückgreifen können. Viel Lärm
um nichts also? Nicht ganz. Denn mit der präventiven Überwachung
wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Unschuldige in die Mühlen der
Ermittlungsbehörden geraten. Grund genug, glasklare Abgrenzungen
vorzunehmen. Bei der Frage etwa, welche Informationen die Ermittler
verwenden dürfen. Privates, gar Intimes muss tabu bleiben. Hier
dürften die Verfassungsrichter vom Gesetzgeber Klarstellungen und
Präzisierungen verlangen. Gleichwohl besteht kein Anlass, den
Verfassungsstaat unter den Generalverdacht der rechtswidrigen
Ãœberwachung zu stellen. Das sollten auch die Kritiker des
BKA-Gesetzes beherzigen.



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Datum: 07.07.2015 - 18:54 Uhr
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