PresseKat - BGH hebt Löschung einer Farbmarke auf

BGH hebt Löschung einer Farbmarke auf

ID: 1236892

BGH hebt Löschung einer Farbmarke auf

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Ob rot, gelb oder blau - immer häufiger müssen Gerichte entscheiden, ob eine Farbe Markenschutz genießen kann. Der BGH hob mit Beschluss vom 9. Juli die Löschung einer Farbmarke auf (I ZB 65/13).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In dem Streit vor dem Bundesgerichtshofs ging es um die Löschung einer Farbmarke, die ein Kosmetikkonzern für seine Produkte verwendet. Dieser hatte den blauen Farbton seit 2007 markenrechtlich schützen lassen. Das Bundespatentgericht hatte die Löschung der Farbmarke angeordnet. Ein Mitbewerber hatte gefordert, dass der Farbton für alle Wettbewerber freigehalten werden müsse.

Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hob die Entscheidung des Bundespatentgerichts jetzt wieder auf. Das Bundespatentgericht muss den Fall neu prüfen. Es muss feststellen, wie stark die Verbraucher diesen Farbton mit einem bestimmten Hersteller assoziieren. Der Mitbewerber hatte argumentiert, dass der Farbton nur "dekorativ" als Verpackungshintergrund für den Schriftzug verwendet werde. Dieser sei ohnehin als Wortmarke geschützt und wurde in dem Rechtsstreit auch nicht n Frage gestellt.

Im Allgemeinen seien abstrakte Farbmarken nicht unterscheidungskräftig und daher auch nicht eintragungsfähig. Eine Farbe werde tatsächlich in der Regel als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen wahrgenommen, so der BGH. In dem konkreten Fall sei aber nicht auszuschließen, dass sich die betreffende Farbmarke durchgesetzt hat und deshalb nicht gelöscht werden dürfe. Ausreichend für eine Verkehrsdurchsetzung sei auch bei einer abstrakten Farbmarke, dass mehr als 50 Prozent des Publikums in der Farbe ein Produktkennzeichen sehen. Dagegen hatte das Bundespatentgericht wesentlich höhere Anforderungen an den Erwerb von Unterscheidungskraft durch Verkehrsdurchsetzung bei einer konturlosen Farbmarke gestellt. 75 Prozent der Verbraucher müssten demnach in der Farbe ein Produktkennzeichen sehen. Diesen Maßstab hat der Bundesgerichtshof als zu streng beanstandet.





Marken, auch Farbmarken, sind für Unternehmen ein wichtiger Faktor. Über Marken wird der Wiedererkennungswert geschaffen. Damit Wettbewerber nicht von dem Erfolg der Marke partizipieren, muss diese geschützt werden. Kommt es zu Markenrechtsverletzungen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Unternehmen können sich zur Durchsetzung und Abwehr von Forderungen sowie zur Eintragung einer Marke an im Markenrecht und Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Immobilienkauf (noch) im Aufwärtstrend Schutz und Sicherheit für die Landwirtschaft
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.07.2015 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1236892
Anzahl Zeichen: 2776

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH hebt Löschung einer Farbmarke auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater