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Redaktionsnetzwerk Deutschland: Die Zahl rechtswidriger Hartz-IV-Sanktionen steigt / Linke: "Sanktionswillkür Tür und Tor geöffnet"

ID: 1237206

(ots) - Immer mehr Widersprüche gegen verhängte
Sanktionen bei Hartz IV haben Erfolg, weil die Zwangsmaßnahmen
entweder ganz oder teilweise rechtswidrig sind. Das ergibt sich aus
einer statistischen Aufstellung der Bundesregierung, die dem
RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt, dem mehr als 30
Tageszeitungen angehören. 2014 ist danach die Quote der erfolgreichen
Widersprüche bei Jobcentern von zuletzt 36,5 auf 37,4 Prozent, in
absoluten Zahlen auf 56 716, gestiegen.

Die Bundesregierung räumt ein, dass im Jahr 2014 die Gerichte 41,1
Prozent der eingereichten Klagen gegen Sanktionen (6.370) teilweise
oder ganz stattgegeben haben. Die Vorsitzende der Partei Die Linke,
Katja Kipping, sagte dazu dem RedaktionsNetzwerk Deutschland,
Sanktionen verletzten grundsätzlich das Grundrecht auf ein
Existenzminimum. "Es ist darüber hinaus besonders skandalös, wenn in
diesem grundrechtlichen Bereich auch noch massenhaft fehlerhaft und
rechtswidrig das Existenzminimum gekürzt wird." Scheinbar sei der
Sanktionswillkür "Tür und Tor geöffnet". Sanktionen bei Hartz IV und
den anderen Grundsicherungen "gehören deshalb sofort und restlos
abgeschafft", forderte Kipping.

Insgesamt wurden 2014 bei 4.387.178 erwerbsfähigen
Leistungsbeziehern 1.001.103 neue Sanktionen festgestellt. Knapp 17
Prozent der Leistungsbezieher waren 25 oder jünger. Fast drei Viertel
aller Sanktionen (73,8 Prozent), bei steigender Tendenz, wurden wegen
Meldeversäumnissen verhängt. Leicht zurückgegangen sind die Maßnahmen
aufgrund der Weigerung zur Arbeitsaufnahme oder zur Fortführung von
Maßnahmen (118.614). Knapp elf Prozent (103.967) der
Leistungsbezieher weigerten sich, Pflichten bei der Eingliederung,
zum Beispiel Bewerbungen, zu erfüllen.

Derzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende bei
monatlich 399 Euro. Sofern Leistungsbezieher Auflagen der Jobcenter




ablehnen, können gegen sie Sanktionen verhängt werden. Berechtigte
bis zum Alter von 25 Jahren unterliegen verschärften finanziellen
Zwangsmaßnahmen. Rund 1,5 Milliarden Euro haben Hartz-IV-Bezieher in
den vergangenen sieben Jahren wegen Sanktionen eingebüßt. 2014
bekamen die Betroffenen im Schnitt 107 Euro weniger - die Sanktionen
machten 182 Millionen Euro aus. Beim ersten unentschuldigt versäumten
Termin wird der Regelsatz um zehn Prozent gekürzt. Lehnt ein
Langzeitarbeitsloser eine zumutbare Arbeit ab, kann das Jobcenter den
Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent, im Wiederholungsfall um 60
Prozent kürzen, notfalls auch komplett streichen. Fachleute halten
das bisherige Sanktionsregime für zu verwaltungsaufwendig und
fehleranfällig.

Im Bundesarbeitsministerium gibt es Ãœberlegungen, wonach die
Jobcenter bei ausbleibenden Pflichterfüllungen den Hartz-IV-Satz
pauschal um 50 oder 100 Euro pro Monat mindern könnten. Strittig ist,
ob die verschärften Sanktionen für Jugendliche generell gestrichen
werden, aus Gleichheitsgründen, oder ob sie nur "vernünftig"
entschärft werden sollen. Rechte und Pflichten sollen künftig "für
alle Leistungsberechtigten in gleicher Weise" gelten, heißt es in
einem vorliegenden Positionspapier des Arbeitsministeriums. "Wir
peilen an, eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und
Rechtsvereinfachungen für Langzeitarbeitslose im Herbst auf den Weg
zu bringen", kündigte der sozialpolitische Sprecher der
Unionsfraktion, Karl Schiewerling, an.

Die SPD-Sozialexpertin Katja Mast sagte, man müsse "die
Sinnhaftigkeit der Sanktionen bei Geldern für die Unterkunft infrage
stellen". Statt Menschen in Arbeit zu bringen, drohe bei der Kürzung
von Mietkostenzuschüssen Obdachlosigkeit und eine weitere Entfernung
vom Arbeitsmarkt. Sozialverbände beklagen, dass gerade viele junge
Menschen wegen Sanktionen gar nicht mehr im Jobcenter vorstellig
werden und sich stattdessen auf eigene Faust durchschlagen - notfalls
kriminell. Rund 20.000 junge Menschen sollen nach Schätzungen aus der
Betreuung von Jobcenter oder Jugendamt herausgefallen sein.

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