PresseKat - Elektronische Gesundheitskarte funktioniert nicht ohne die Pflege / bpa begrüßt erste Änderungen

Elektronische Gesundheitskarte funktioniert nicht ohne die Pflege /
bpa begrüßt erste Änderungen im Entwurf zum eHealth-Gesetz, fordert aber weitergehende Zugriffsrechte für Pflegeeinrichtungen

ID: 1241623

(ots) - Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Entwurf
zum sog. eHealth-Gesetz bald den Bundestag passieren. Damit sollen
endlich die elektronische Gesundheitskarte und mit ihr die sichere
digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
vorangebracht werden. Die digitalen Anwendungen für die in den
letzten Jahren eingeführte elektronische Gesundheitskarte (eGK)
sollen ausgebaut und die sichere telematische Infrastruktur erweitert
werden. Es soll einen elektronischen Entlassbrief der Krankenhäuser
geben, Patienten erhalten einen Anspruch auf einen ärztlichen
Medikationsplan und die Ärzte sowie Apotheker sollen Medikationspläne
elektronisch über die eGK austauschen. "Es ist ein Schritt in die
richtige Richtung", sagt Bernd Meurer, der Präsident des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), "dass jetzt
einige zentrale Forderungen des bpa gegenüber dem Referentenentwurf
vom Februar 2015 aufgegriffen wurden."

"Vorgesehen ist nun zumindest ein lesender Zugriff auf die
Notfalldaten auf der eGK auch für die Pflege und andere Heilberufe.
Hiermit können Angehörige von Pflegeberufen die medizinischen Daten
für die Pflege der Versicherten nutzen. Sie können etwa die Daten zur
medizinischen Vorgeschichte, zur aktuellen Medikation und zum
Gesundheitszustand des Versicherten aus der eGK auslesen", erläutert
Meurer. "Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das
Ãœberleitungsmanagement zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der
Pflegeeinrichtung."

"Dennoch fordert der bpa", so Meurer weiter, "die umfassende
Einbindung der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in die
zukünftige digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen, möglichst über
offene Schnittstellen für die Pflege. Auch der Zugriff auf den
elektronischen Entlassbrief und den Medikationsplan muss den
Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden. Denn sie allein trifft die




Leistungsverpflichtung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen."

Außerdem sieht der bpa-Präsident das eHealth-Gesetz als gute
Gelegenheit, endlich die bisher von vielen Krankenkassen verzögerte
Umsetzung des sog. Datenträgeraustausches auf ausschließlich
elektronischem Wege verpflichtend für die Kranken- und Pflegekassen
einzuführen. "Es kann nicht sein, dass den Pflegediensten bei
Einreichung von Abrechnungsunterlagen auf Papier 5 % von der
Rechnungsforderung abgezogen werden, während auf der anderen Seite
die Kassen den Datenträgeraustausch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag
ohne Sanktion verweigern können und damit den Pflegediensten auf
Dauer einen erheblichen Mehraufwand zumuten. Gerade hier würde eine
ergänzende Regelung im eHealth-Gesetz Sinn machen", so der
bpa-Präsident.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 20,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de


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Datum: 22.07.2015 - 14:58 Uhr
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