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Münchner Unternehmen legen Entwurf für Urhebervertragsrecht vor

ID: 1241976

(ots) - München, den 23. Juli 2015. Carl Hanser Verlag,
Constantin Film, Münchner Verlagsgruppe, ProSiebenSat.1, Verlag
C.H.BECK, Wiedemann&Berg Filmproduktion und die Rechtsanwaltskanzlei
SKW Schwarz legen den "Münchner Entwurf zum Urhebervertragsrecht"
vor.

Das "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern
und ausübenden Künstlern" löst auch nach dreizehn Jahren noch
Diskussionen darüber aus, ob die vertragliche Stellung von Urhebern
und ausübenden Künstlern wirksam gestärkt wurde. Die Verfasser des
"Münchner Entwurfs" sind überzeugt, dass durch die Anpassung
einzelvertraglicher Regelungen, den Abschluss einer Reihe von
Gemeinsamen Vergütungsregeln und Tarifverträgen sowie durch
Rechtsprechung dem Urheber-vertragsrecht Geltung verschafft wurde.
Ein Defizit in Bezug auf die Rechte der Urheber und ausübenden
Künstler besteht nicht. Das Gesetz beinhaltet jedoch viele
Unklarheiten, die zu Auseinandersetzungen und langen Verfahren
geführt haben. Der Münchner Entwurf zum Urhebervertragsrecht
unterbreitet deshalb konkrete Vorschläge, die die Handhabung der
Regelungen insbesondere für komplexe Werke wie z.B. Filmwerke,
Buch-übersetzungen und Vielautorenwerke erleichtern sollen. Der
Entwurf bietet damit eine konstruktive Basis, auf der ein gerechter
Ausgleich der Interessen von Kreativwirtschaft, werkvermittelnden
Unternehmen und Urhebern geschaffen und gleichzeitig eine erhöhte
Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet wird.

Die Erfahrungen aus den bereits geschlossenen Gemeinsamen
Vergütungsregelungen, genannt seien etwa die Gemeinsamen
Vergütungsregeln, die im Verlagswesen mit Autoren belletristischer
Werke bestehen sowie die Vereinbarungen zwischen ProSiebenSat.1 und
verschiedenen Urheberrechts-verbänden für fiktionale Produktionen,
sind in den Entwurf eingeflossen. "Es muss für deutsche




Medienunternehmen weiterhin attraktiv bleiben, in die Herstellung von
Werken und Produktionen im Inland zu investieren. Bereits jetzt ist
es beispielsweise für viele Werkvermittler in der Filmwirtschaft
tendenziell lukrativer, Lizenzware aus den USA zu erwerben. Durch die
umfangreichen Verwertungsmöglichkeiten, die bis dato bei Eigen- und
Auftragsproduktionen genutzt werden konnten, flossen dennoch etwa die
Hälfte des externen Programminvestments in deutsche Produktionen", so
Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Schwarz von der Kanzlei SKW Schwarz.
"Damit das so bleibt, muss eine gewisse Rechts- und
Planungssicherheit bestehen, damit die Unternehmen der
Kreativwirtschaft nicht im Nachhinein mit unverhältnismäßigen und
vorab nicht abzuschätzenden Vergütungsansprüchen konfrontiert werden,
die ihre wirtschaftliche Stabilität und damit die Investitionen in
deutsches Programm gefährden. Das wäre dann auch zum Schaden der
deutschen Urheber und Leistungsschutzberechtigten." Der komplette
Text des "Münchner Entwurf zum Urhebervertragsrecht" ist abrufbar
unter: http://www.skwschwarz.de.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Mathias Schwarz
SKW Schwarz Rechtsanwälte
Wittelsbacherplatz 1
D-80333 München
Tel +49 [89] 28 640 - 129
Fax +49 [89] 280 94 32
E-Mail: m.schwarz(at)skwschwarz.de
Pressemitteilung und Wortlaut des Gesetzentwurfs online:
www.skwschwarz.de

Jasmin Mittenzwei
ProSiebenSat.1 Media SE
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel. +49 [89] 95 07-8890
Fax +49 [89] 95 07-98890
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Pressemitteilung online: www.ProSiebenSat1.com


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Datum: 23.07.2015 - 11:00 Uhr
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