(ots) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für
Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, fordert eine flexiblere
Handhabung des deutschen Namensrechts. Wenn Familien mit
ausländischen Wurzeln ihren fremd klingenden Namen ändern wollten, um
so Diskriminierungen insbesondere ihre Kinder zu verhindern, sollten
Verwaltungen und Gerichte dies als einen "wichtigen Grund"
akzeptieren, den das deutsche Namensrecht für einen Namenswechsel
verlangt. "Wer sich gegen eine Diskriminierung erfolgreich zur Wehr
gesetzt hat, ist vor Wiederholungen keineswegs sicher, solange er den
Namen trägt, an dem sich die Diskriminierung nun einmal festmacht",
schreibt Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe).
Nachhaltigen Schutz verspreche hier nur eine Namensänderung. "Wie ja
auch bei den anstößigen Namen Spott und Häme erst dann ein Ende
haben, wenn die Träger dieser Namen anders heißen", argumentiert der
Jurist. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts
Braunschweig, das einer türkisch-deutschen Familie den beantragten
Namenswechsel mit der Begründung untersagt hatte, ein ausländischer
Familienname allein rechtfertige eine Namensänderung nicht. Es müsse
eine schwerwiegende Beeinträchtigung nachgewiesen werden. Diese
Entscheidung greife zu kurz, kritisiert Bertrams. So träfen etwa
türkische Namen "im wirtschaftlichen und sozialen Leben in
Deutschland nach wie vor auf erhebliche Vorurteile".
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