(ots) - Pläne der Finanzverwaltung tragen nicht zur
Steigerung der Investitionsfreude in Deutschland bei
Das Bundesministerium der Finanzen hat in der vergangenen Woche
einen Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung
verschickt. Darin ist auch eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne
aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften vorgesehen.
Hierzu erklären die beiden Stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus und Michael Fuchs:
"Eine Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen auf Streubesitz
einzuführen, wäre kein gutes Signal an die Wagniskapitalbranche und
den Investitionsstandort Deutschland. Die Bemühungen der Koalition,
Wagniskapital zu stärken, würden damit erschwert. Der Vorschlag, eine
Steuermäßigung für Wagniskapital vorzusehen, führt nur zu einer
teilweisen Kompensation und verursacht zusätzliche Bürokratie.
Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen Steuererhöhungen klar
ausgeschlossen. Der Koalitionsvertrag sieht auch keine vor. Vor
diesem Hintergrund ist die rein fiskalgetriebene Steuerpolitik des
Bundesrates, der sich von der Einführung der Steuerpflicht jährliche
Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro verspricht, für uns
nicht akzeptabel.
Wir brauchen erfolgreiche Neugründer in Deutschland und die durch
sie geschaffenen zukunftsfähigen Arbeitsplätze und innovativen
Marktchancen."
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