PresseKat - Gesetzlicher Mindestlohn für Friseure ab 1. August

Gesetzlicher Mindestlohn für Friseure ab 1. August

ID: 1243885

Gesetzlicher Mindestlohn für Friseure ab 1. August

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html Ab dem 1. August gilt auch im Friseurhandwerk der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Dann endet eine Ãœbergangsregelung, die es bisher in dieser Branche gab.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit dem 1. Januar 2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ausnahmen gibt es auch beim Mindestlohn. So galt für das Friseurhandwerk eine Übergangsregelung, die jetzt endet. Ab dem 1. August haben damit auch Friseure bundesweit einen Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ausgenommen davon sind Auszubildende und Praktikanten, die bis zu drei Monaten beschäftigt werden.

Die Einhaltung des Mindestlohns wird vom Zoll überprüft. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums seien im ersten Halbjahr 2015 knapp 25.000 Arbeitgeber nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geprüft worden. Dabei habe der Zoll in 146 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen den Mindestlohn eingeleitet, berichtet u.a. das Handelsblatt.

Seit knapp sieben Monaten gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Das Mindestlohngesetz umfasst alle Arbeitnehmer unabhängig davon ob sie Teilzeit arbeiten, einem Mini-Job oder einem Vollzeit-Job nachgehen. Der Mindestlohn gilt nicht für Selbstständige, Auszubildende und Ehrenamtliche, da sie nicht zu den Arbeitnehmern gezählt werden. Ausgenommen vom Mindestlohn sind auch unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Langzeitarbeitslose und Praktikanten.

Vom Arbeitgeber wird seit dem 1. Januar 2015 aber nicht nur die Zahlung des Mindestlohns verlangt. Auch darüber hinaus muss er verschiedenen Pflichten nachkommen. So müssen u.a. die Arbeitszeiten bei geringfügig Beschäftigten ausführlich dokumentiert werden. Schwerwiegender ist, dass der Arbeitgeber auch für Zahlung des Mindestlohns bei seinen Subunternehmern haftbar gemacht werden kann. Als sog. Generalunternehmer haftet er bei möglichen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.





Auch sieben Monate nach der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns sind noch nicht alle Fragen geklärt. Bei Fragen zum Mindestlohn und anderen arbeitsrechtlichen Themen können sich Betroffene an im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  YUASA: TÜV-geprüfte Batterien für Windräder Mehr Sicherheit beim Busfahren
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.07.2015 - 08:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1243885
Anzahl Zeichen: 2570

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetzlicher Mindestlohn für Friseure ab 1. August"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater