(ots) - Verboten war es schon immer, unmoralisch sowieso,
aber nun wird es endlich strafbar: Das kleine Zubrot, dass sich
manche niedergelassenen Ärzte jahrelang damit verdienen konnten, dass
sie ein bestimmtes Medikament bevorzugt verschrieben haben. Die
Betonung liegt übrigens auf "manche", denn nur ein (hoffentlich ganz
extrem) kleiner Bruchteil der Ärzte muss als korrupt gelten. In
Zukunft kann das teuer werden. Es war höchste Zeit, diese
Win-win-Situation für Pharmaindustrie und Arzt zu beenden, denn außer
diesen beiden gab es nur Verlierer: Der Patient, der sein Medikament
nicht aufgrund der bestmöglichen Wirkung und Verträglichkeit
verschrieben bekam, und die Versichertengemeinschaft, weil letztlich
die Pharmafirmen ihre "Kosten" natürlich auf den Medikamentenpreis
draufschlugen. Bestechlichkeit nennt man das, und die ärztliche
Berufsordnung verbietet es. Es ist nur eine Form, in der im
Gesundheitswesen durch unerlaubte Absprache und Vorteilsnahme die
eigenen Taschen gefüllt werden. Wenn das Gesetz, das für alle
Heilberufe, also auch für Therapeuten, Apotheker und Pfleger gilt,
nun bis zu drei Jahre Haft vorsieht, ist das hoffentlich abschreckend
genug. Die Ärztelobby hat auf jeden Fall kräftig mitgestrickt, um
Schlimmeres zu verhindern. Eine andere Art von häufig indirekten
Vorteilen bleibt so auch künftig straffrei: Pharmaunternehmen werden
weiterhin Ärzte zu oft luxuriösen Fortbildungen einladen und ihre
Produkte entsprechend ins rechte Licht rücken oder den Medizinern
Geld bezahlen, wenn sie ihre Medikamente in Form von Studien testen
und Ergebnisse dokumentieren. Eine Grauzone, über die man trefflich
streiten kann.
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