(ots) - "Team Wallraff" dokumentierte in seiner letzten
Ausgabe am 8. Juni wie unappetitlich und unhygienisch es in einigen
deutschen Großküchen zugeht. Darunter auch das Pflegeheim Amarita in
Oldenburg, das zu den Häusern der Marseille Kliniken AG gehört. "Team
Wallraff" nahm die Recherchen auf, nachdem Günter Wallraff
Informationen über Missstände vorlagen.
Die Behauptung von Ulrich Marseille, dass der Beitrag offline
ging, da "grobe Verstöße der journalistischen Sorgfalt enthalten
sind", ist absolut haltlos.
Unternehmer Ulrich Marseille reagierte vielmehr auf den Beitrag
mit einer sogenannten "Einstweiligen Verfügung".
Das bedeutet, dass ein einseitig erlassenes gerichtliches Verbot
erwirkt wurde. Dies erfolgte erst einmal ohne Anhörung der
Gegenseite. Der Einstweiligen Verfügung musste juristisch auch
zunächst Folge geleistet werden. Daher ist der entsprechende Beitrag
derzeit offline gestellt, bis eine inhaltliche Prüfung durch das
Gericht stattgefunden hat.
"Team Wallraff" ist seiner journalistischen Sorgfaltspflicht
eindeutig nachgekommen. Günter Wallraff und seine Kollegen können
durch umfangreiches Rohmaterial sowie Testergebnisse von Speiseproben
vor Ort die Aussagen und Vorwürfe zu den mangelnden hygienischen
Bedingungen im Pflegeheim Amarita in Oldenburg eindeutig beweisen
und werden dies im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens auch
darlegen.
Auch die Unterstellungen des Unternehmers, dass es sich um
"Fälschungen" und um "Manipulation" handele, entbehren jeglicher
Grundlage. Gegen derartige Unterstellungen wird der Sender
entsprechende rechtliche Schritte vorbereiten.
Die Behauptung des Unternehmers, hier Menschen "missbraucht" zu
haben oder "Schindluder" mit ihnen getrieben zu haben, legt den
Verdacht nahe, dass Ulrich Marseille diesen Beitrag nicht wirklich
kennt, da hier der Fokus eindeutig auf die Zustände in der Großküche
lagen und Personen vor Ort vollständig unkenntlich gemacht worden
und zudem lediglich am Rande erschienen sind. Im Gegenteil: "Team
Wallraff" liegen vielmehr Informationen vor, in denen die
Arbeitsbedingungen der eigenen Mitarbeiter in Frage gestellt wurden.
Im konkreten Fall hat das Gericht bereits einzelne beantragte
Punkte der Einstweiligen Verfügung durch das Pflegeheim Amarita
eigenständig abgewiesen.
Rückfragen: Heike Speda, Tel. 0221 456 74221.
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