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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige vor dem automatischen Austausch von Finanzdaten

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige vor dem automatischen Austausch von Finanzdaten

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 wird der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung forciert. Eine Selbstanzeige muss rechtzeitig gestellt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch haben sich mehr als 50 Staaten im Herbst 2014 verpflichtet, relevante Finanzdaten an die Unterzeichner der Vereinbarung zu übermitteln. Ziel ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Steuervermeidung.

Im September 2017 beginnt der automatische Austausch der Informationen zu den Finanzdaten. Folgende Punkte werden dabei im Wesentlichen übermittelt: Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer der meldepflichtigen Person, die Kontonummer, die Jahresendsalden der Finanzkonten sowie gutgeschriebene Kapitalerträge. Damit werden Kapitalerträge auf Auslandskonten für den deutschen Fiskus ersichtlich und transparent. Unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten vor den Behörden zu verbergen, wird deutlich erschwert. Für Steuersünder steigt damit das Risiko der Entdeckung der Steuerhinterziehung deutlich an. Besonders, da auch ehemalige Steueroasen wie Österreich oder die Schweiz sich an dem Informationsaustausch beteiligen wollen.

Wurde die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt, ist der Weg für die Selbstanzeige versperrt. Eine Selbstanzeige kann nur dann vor einer Strafverfolgung schützen, wenn sie vor der Entdeckung der Tat gestellt wurde, vollständig und fehlerfrei ist. Da eine Selbstanzeige dementsprechend gründlich vorbereitet werden muss, sollten Steuersünder nicht mehr lange warten, wenn sie auf diesem Weg in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten.

Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind jedoch hoch und die Fehlerquellen vielfältig. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb scheitert, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.





Für komplette Straffreiheit kann die Selbstanzeige sorgen, wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

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