(ots) - Für eine Verlängerung der
Bundestags-Legislaturperiode mit gleichzeitiger Verankerung
plebiszitärer Elemente im Grundgesetz plädiert der frühere Präsident
des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael
Bertrams. "Eine Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre
würde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments verbessern", sagte Bertrams
dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Darin seien sich
"im Grunde alle einig", so der Jurist, der damit den Ruf von
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) nach einer fünfjährigen
Legislaturperiode unterstützt. Allerdings, so Bertrams weiter,
schwinde der "Legitimationszusammenhang" zwischen Wählern und
Gewählten, je seltener sich die Volksvertreter dem Souverän stellen
müssten. Deshalb halte er die Forderung von SPD, Grünen und
Linkspartei für richtig, eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf
Jahre mit zusätzlichen Formen direkter Demokratie zu verknüpfen, um
ein entstehendes Demokratiedefizit auszugleichen und der "zunehmenden
Politikverdrossenheit zu begegnen". Den Bedenken der Unionsparteien
gegen plebiszitäre Elemente hielt Bertrams die Regelungen etlicher
Landesverfassungen entgegen, darunter die des Landes
Nordrhein-Westfalen. "Die Bürger bekommen ein Instrument in die Hand,
mit dem sie ergänzend zu den Parlamentswahlen den Gang von Politik
beeinflussen können. Warum sollte das auf Bundesebene nicht auch
möglich sein?", sagte Bertrams. Auch die seiner Ansicht nach
berechtigte Sorge vor populistischer Instrumentalisierung lasse sich
mit Blick auf die Landesverfassungen "weitgehend zerstreuen", sagte
Bertrams.
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