PresseKat - WAZ: Sind erneute Kita-Streiks berechtigt?

WAZ: Sind erneute Kita-Streiks berechtigt?

ID: 1248055

(ots) -
Dieser Kampf muss sein
- Pro von Lutz Heuken

Wenn Erzieher und Sozialarbeiter erneut einen Streik ausrufen, ist
das wenig populär. Viele Eltern kommen in Nöte, die öffentliche
Meinung wird sich teils gegen die Streikenden richten.

Indes: Da müssen die Betroffenen jetzt durch. Was haben ihnen denn
all die warmen Worte genutzt, mit denen sie zu Beginn der
Tarifauseinandersetzung unterstützt wurden? Dass Erziehungsberufe
endlich sozial aufgewertet und besser bezahlt werden müssten, das
hörten sie überall. Im wahrsten Sinne des Wortes aber kosten solch
warme Worte wenig.

Vollkommen zu Recht haben sich die Kita-Beschäftigten nicht damit
abspeisen lassen. Sie wollen nicht Samariter sein, sondern bei allem
sozialen Engagement auch als Arbeitnehmer ernst genommen werden. Und
das geschieht in Deutschland nun mal auch durch einen vergleichenden
Blick auf die Lohnstatistik.

Was andere Branchen längst kennen: Für seine berechtigten
Forderungen muss man kämpfen. Notfalls auch mit harten Bandagen.

Bitte an die Familien denken
- Contra von Gerd Heidecke

Vielen Familien, deren Kinder in die Kita gehen, dürfte zum Heulen
zumute sein: In den quälend langen Streikwochen der Erzieher vor den
Ferien die Urlaubstage aufgebraucht, die Geduld von Kollegen und Chef
strapaziert, Großeltern bis zum Anschlag eingespannt, Freunde und
Bekannte dienstverpflichtet - und jetzt drohen pünktlich zum
Ferienende in NRW in Kindertagesstätten oder im offenen Ganztag
vieler Schulen wieder verschlossene Türen. Wenn das kein Grund zum
Heulen ist, was dann?

Die Erzieher, deren erster Streik trotz aller damit verbundenen
Widrigkeiten mit viel elterlicher Sympathie begleitet worden ist,
müssen aufpassen, dass es ihnen nicht so geht wie jüngst den
Lokführern. Wer formal im Streik-Recht ist, kann sich dennoch aus




Sicht der Betroffenen ins Unrecht setzen. Nämlich dann, wenn der
Eindruck entsteht, der Streik diene als Machtprobe noch anderen
Zwecken als einer überfälligen Verbesserung von Gehalt und
Arbeitsbedingungen. Deshalb: erst weiter verhandeln.



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Datum: 09.08.2015 - 18:14 Uhr
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