(ots) - Geht's auch eine Nummer kleiner? In diesem Fall ja.
Der mittlere Justizskandal mit Ermittlungen gegen Journalisten wegen
Landesverrats ist binnen Tagen zu einem Routineverfahren geschrumpft.
Es geht nurmehr um eine Verletzung des Dienstgeheimnisses durch
Berufsgeheimnisträger. Die Plattform Netzpolitik hat nichts mehr zu
befürchten, denn sie kann sich fortan auf den Schutz ihrer
Informationsquellen berufen. Im Sinne der Pressefreiheit eine
erfreuliche Entwicklung. Doch ist die Affäre damit nicht beendet.
Nach wie vor ist die Rolle von Justizminister Maas zu klären, der von
Anfang an gegen die Ermittlungen wegen Landesverrats gewesen sein
will. Noch aber hat er nicht glaubhaft darlegen können, dass er vom
Vorgehen des damaligen Generalbundesanwalts Range gegen die
Journalisten tatsächlich keine Kenntnis hatte. Dass er anschließend
die Ermittlungen behinderte, als er ein unabhängiges Gutachten, das
den Verdacht gegen Netzpolitik erhärtete, durch eine Stellungnahme
des Ministeriums ersetzen ließ, bleibt der eigentliche Skandal dieser
Affäre. Maas' Verhalten offenbart zweierlei: ein gestörtes Verhältnis
zur Unabhängigkeit der Justiz und das politik-typische
Verhaltensmuster, bei öffentlicher Empörung reflexartig den Rückzug
anzutreten. Womöglich ist dem Justizminister entgangen, dass die
Pressefreiheit auch ohne sein törichtes Zutun gut zurechtkommt.
Gesetze - zuletzt das Pressefreiheitsgesetz aus dem Jahr 2012 - und
Rechtsprechung - das Bundesverfassungsgericht in seiner
Cicero-Entscheidung von 2007 - haben schier unüberwindliche
Schutzmauern um das hohe Gut gezogen. Und zwar zurecht.
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Florian Giezewski
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