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Steuerhinterziehung: Automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz

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Steuerhinterziehung: Automatischer Informationsaustausch mit der Schweiz

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Ab 2017 beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Ab 2018 beteiligt sich auch die Schweiz. Steuersünder können noch eine Selbstanzeige stellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Tage, in denen die Schweiz noch als sicheres Versteck für unversteuertes Schwarzgeld galt, sind gezählt. Schon seit längerer Zeit bemüht sich die Schweiz, ihren Ruf als Steueroase loszuwerden. Mit dem Abkommen zum automatischen Informationsaustausch ist sie diesem Ziel einen großen Schritt näher gekommen.

Ende Mai unterzeichneten die EU und die Schweiz ein entsprechendes Abkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung. Dieses Abkommen sieht vor, dass die Schweiz und die EU-Staaten ab 2018 automatisch die Bankdaten der Bürger des jeweils anderen Landes austauschen. Dadurch soll es für Steuerhinterzieher deutlich schwerer werden, ihr unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten dem Zugriff des Fiskus zu entziehen. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt dadurch noch einmal spürbar an. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen.

Um sich vor einer Strafverfolgung zu schützen, können Steuersünder nach wie vor eine Selbstanzeige stellen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn noch kein Sperrgrund vorliegt. Ein Sperrgrund für die Selbstanzeige ist, dass die Steuerhinterziehung bereits durch die Behörden entdeckt wurde. Daher sollte rechtzeitig gehandelt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Selbstanzeige in aller Eile verfasst werden sollte. Vielmehr muss sie gründlich vorbereitet werden. Denn die Anforderungen an die Selbstanzeige sind hoch und schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit führen.

Darum sollte eine Selbstanzeige von einem Laien auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirkt.





Übersteigt die Steuerhinterziehung nicht die Grenze von 25.000 Euro sorgt die erfolgreiche Selbstanzeige für Straffreiheit. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die mit den Steuerschulden samt Zinsen gezahlt werden müssen.

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Datum: 12.08.2015 - 13:00 Uhr
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